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Christoph Strässer
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Frage von Rainer K. •

Frage an Christoph Strässer von Rainer K. bezüglich Innere Sicherheit

sie wollen heute dem Kriegseintritt der BW in einen außereuropäischen Konflikt zustimmen. Sie wissen hoffentlich, daß Sie hiermit mehrfach gegen unser Grundgesetz ( §115a ff, )verstoßen.

Den Grundsatz zum Wohle des Volkes zu wirken widerspricht diese Entscheidung auch. Ich bitte Sie inständig diese Entscheidung nicht zu treffen, denn die Folgen werden katastrophal sein. Von steigenden Flüchtlingszahlen,über gigantische wirtschaftlichen Verwerfungen, steigenden unabsehbaren sozialen Folgen, nur die Rüstungsindustrie wird sich freuen.

Keine kriegerische Auseinandersetzung nach dem 2. Weltkrieg hat das vorher ausgegebene Ziel erreicht, nur die zivilen Opferzahlen stiegen von mal zu mal.
Beugen Sie sich bitte nicht der Fraktionsdisziplin, handeln Sie menschlich.

Ich hoffe, daß Sie Ihr Gewissen noch spüren

mit besorgten Grüssen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Klug,

mit großer Sorge blicke ich auf die Lage in Syrien. Der syrische Bürgerkrieg eskalierte mittlerweile zu einem regional und international beeinflussten Krieg, in dem insbesondere die aus dem Irak stammende terroristische Gruppe ISIS seit 2014 mehr und mehr an Macht und Einfluss gewann und in den von ihr kontrollierten Gebieten im Irak und in Syrien ein Terrorregime errichtet hat. Nachdem sich die terroristischen und militärischen Aktivitäten von ISIS zunächst ausschließlich auf den Irak und Syrien konzentrierten, wurde vor einiger Zeit ein Strategiewechsel vollzogen. Die Terrorgruppe ISIS und ihr nahstehende Gruppen und Einzelpersonen tragen ihren Terror vermehrt und konzentriert in die Nachbarländer und sogar bis nach Europa. Die Terroranschläge im tunesischen Bade-ort Sousse, in Beirut, Ankara, über der Sinai-Halbinsel und zuletzt in Paris mit hunderten von Toten und Verletzten sind brutaler Ausdruck dieses Terrorregimes.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit der Resolution 2170 vom 15. August 2014 und der Resolution 2199 vom 12. Februar 2015 sowie mit der Resolution 2249 vom 20. November 2015 wiederholt festgestellt, dass von der Terrororganisation ISIS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht.

Ich bin überzeugt, dass es für den zugrundeliegenden Syrienkonflikt letztlich nur eine politische Regelung geben kann. Hierfür hat sich die Bundesregierung und insbesondere Außenminister Frank-Walter Steinmeier mit ganzer Kraft eingesetzt. Ziel war und ist es, den Vereinten Nationen und ihrem Sonderbeauftragten, Staffan Domingo de Mistura, eine führende Rolle in diesem Konflikt zu verschaffen. Eine erste Konferenz zur Bündelung der Kräfte zur humanitären Hilfe wurde auf deutsche Initiative im November 2014 in Berlin durchgeführt.

Mit den Erklärungen der Wiener-Konferenzen vom 30. Oktober und 14. November 2015 wurde den Vereinten Nationen eine zentrale Rolle zugewiesen und der Weg für eine politische Konfliktregelung vereinbart. Dieser wichtige politische Prozess bezieht nicht die Terrorgruppe ISIS ein, die weder Verhandlungspartner sein will noch sein kann.

Wir wissen, dass die Bundesregierung ihr Engagement nicht auf das Militärische konzentriert, sondern das militärische Engagement im und über den Operationsgebiet der Terrororganisation ISIS nur als ein Teil ihres gesamten Engagements in der Region betrachtet.

Wenn die Bundesregierung nun den Deutschen Bundestag um ein Mandat für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gebeten hat, dann steht dies nicht im Widerspruch zu ihrer bisherigen Politik. Ich bin überzeugt, dass mit militärischen Mittel allein diese Herausforderung nicht bewältigt werden kann - diplomatisches Engagement für eine Lösung der Syrienkrise, die politische Unterstützung für die auf Versöhnung der verschiedenen Volksgruppen gerichtete Politik von Ministerpräsident Abadi in Irak bleiben von zentraler Bedeutung. Und auch unser ziviles Engagement werden wir in beiden Ländern und in der gesamten Region fortsetzen und im kommenden Jahr noch deutlich ausbauen. Doch der IS-Terrorismus fordert den Einsatz aller Instrumente staatlichen Handelns.

Ich bin nach langer Prüfung für mich zu dem Ergebnis gekommen, dass der Einsatz sowohl verfassungs- als auch Völkerrechtlich legitimiert ist.

Es geht nicht um falsch verstandene Alternativen wie militärisch oder zivil, außen- oder innenpolitisch, sondern um die Frage, welches Mittel an welcher Stelle effektiv ist. In Syrien und Irak ist der Einsatz auch militärischer Mittel in der aktuellen Situation richtig und notwendig. Wenn wir einen Bundeswehreinsatz billigen, dann nur, wenn nach sorgfältiger Abwägung militärische Mittel als ultima ratio unabdingbar sind.

Der französische Präsident Francois Hollande hat darum gebeten, dass auch wir unseren Beitrag in der Allianz aus 64 Staaten leisten. Die Anschläge von Paris, die Angriffe der IS-Terroristen auf Cafés, eine Konzerthalle, ein Stadion, haben uns klar vor Augen geführt, dass nicht einzelne Staaten im Visier des IS-Terrorismus stehen, sondern die europäische Lebensweise, unsere Werte, unsere Kultur. Wir stehen zu unserer Beistandsverpflichtung gegenüber Frankreich, wie sie in Art. 42 Abs. 7 des EU-Vertrags vereinbart wurde.

Außerdem ist es notwendig, dass wir ökonomisch ansetzen und die Finanzquellen des IS austrocknen. Waffenhandel und Drogenschmuggel müssen gestoppt werden.

Auf Basis dieser Überlegung habe ich dem Mandat zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Strässer