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Christoph Ploß
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Frage von Svenja L. •

Frage an Christoph Ploß von Svenja L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Betr. Anwohnerinitiative Weg beim Jäger

Sehr geehrter Herr Ploß,
nachdem Sie meiner Nachbarin, Frau Anja Witzig-Armbruster geantwortet haben:

"Weder § 34 noch § 35 BauGB könnte Grundlage für größere An- oder Umbauten sein. § 34 BauGB ermöglicht Baugenehmigungen für „im Zusammenhang bebaute Ortsteilen“. Die Verwaltung ist in der Tat seit einiger Zeit der Meinung, dass § 34 BauGB nicht anwendbar ist."

würden wir gerne wissen, wie es aufgrund der bestehenden Rechtslage möglich war, 2010/11 im Weg beim Jäger 131 von einem Nachbarn einen Anbau in der gleichen Größe des bereits bestehenden Hauses zu verwirklichen. Hier wird doch eindeutig mit zweierlei Maß gemessen.
Da wir lediglich das gleiche Recht haben möchten, sind die Ablehnungen auf unsere Anfragen für uns sehr schwer nachvollziehbar . Können Sie uns dies erklären ?

Mit freundlichen Grüßen
S. L.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau L.,

der von Ihnen angesprochene Vorgang ist mir konkret nicht bekannt, da die einzelnen Bauakten nicht öffentlich sind. Daher könnte Ihnen diese Frage nur die Bezirksverwaltung im Bezirk Hamburg-Nord beantworten.

Bitte wenden Sie sich für Ihr Anliegen an das Bezirksamt, z.B. unter https://www.hamburg.de/hamburg-nord/kundenzentren/.

Freundliche Grüße und viel Erfolg

Christoph Ploß

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