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Christoph Meyer
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Frage von Hubert Z. •

Frage an Christoph Meyer von Hubert Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Meyer,

die DSO "..sorgt dafür, dass alle notwendigen medizinischen und organisatorischen Schritte vollzogen werden, damit Organe entnommen,.. werden können." https://www.dso.de/.
Warum ist hier eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts (DSO) tätig und nicht der Staat selbst?

Die DSO hat in einem Instanzenprozess (LG, OLG, BGH) eine Tageszeitung und eine Journalistin auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Artikels über eine Organentnahme verklagt https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.04.2016&Aktenzeichen=VI%20ZR%20505%2F14 .
Auszug aus den beanstandeten Textpassagen:
"(...) Die Herausnahme der Organe (...) sollte beginnen. Der junge Kollege, der die hierfür nötigen Formalitäten überprüfen musste, war damals noch nicht lange Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (...). Aber das kleine Einmaleins der Hirntoddiagnostik (...) kannte er. Er wurde stutzig. Es fehlte nicht bloß irgendeine Unterschrift. Es fehlte das komplette zweite ärztliche Protokoll, jenes Dokument also, das hätte bestätigen müssen, dass bei dem Mann (...) der zweifelsfreie, vollständige und unwiederbringliche Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nicht bloß ein einziges Mal diagnostiziert worden war. Sondern dass der Hirntod nach einem gewissen zeitlichen Abstand erneut und von einem zweiten Mediziner nachgewiesen worden war, ...Wie weit [K.s] Macht reicht, macht der weitere Verlauf des Düsseldorfer Hirntod-Dramas deutlich: Eine Mitarbeiterin aus dem nordrheinwestfälischen DSO-Team, die sich für eine Klärung des Falls starkgemacht hatte, bekam die fristlose Kündigung zugestellt - per Bote um Mitternacht..."
Der Mann wurde explantiert.
Der BGH hat die Klage abgewiesen. https://openjur.de/u/889287.html

Wurden hier staatssanwaltschaftliche Ermittlungen durchgeführt?

Muss das Parlament, dass System "Organspende" gänzlich neu aufzusetzen und ein Moratorium bei der Organentnahme bis zu dessen Neustart erlassen?

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Sehr geehrter Herr Zimmermann,

vielen Dank für Ihre Frage an mich. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts, allerdings sitzen Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit im Stiftungsrat und Bundesfachbeirat der Stiftung, die die Interessen des Staates vertreten. Die Organisationsform der DSO erlaubt es, all jenen Institutionen und Verbänden die an der Organisation und Durchführung einer Transplantation direkt beteiligt sind, entsprechend zusammenzubringen. Der Stiftungsrat zählt neben zwei Vertretern des Bundesministerium für Gesundheit je zwei Vertreter der Deutschen Transplantationsgesellschaft e.V., der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des GKV-Spitzenverbands und der Gesundheitsministerkonferenz der Länder. Ohne Stimmrecht nehmen ferner zwei Vertreter aus Patientenverbänden teil. Die DSO koordiniert die Organspende, die rechtlichen Vorgaben sind allerdings im Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Sollten sich hier gesetzliche Änderungen ergeben, müssen diese vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

Die zwei Vertreter des Gesundheitsministeriums im Stiftungsrat müssen ihre Aufsichtspflicht erfüllen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Änderung der Rechtsform der DSO positive Effekte auf das Verfahren der Organspendemodalitäten hätte und sehe derzeit auch keine ausreichenden Gründe für eine Neuordnung der Organspende.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Meyer

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