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Christoph Hoffmann
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Frage von Edgar F. •

Frage an Christoph Hoffmann von Edgar F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann,

lt. Welt-online ( https://www.welt.de/200748298 ) richtete das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) im vergangenen Jahr 17.286 Rücknahmeersuchen gem. Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) an Italien. Das Land stimmte 16.116 Mal zu. Tatsächlich überstellt wurden lediglich 2.848 Migranten. Ein wichtiger Grund für die große Diskrepanz war, dass Richter in 2.371 Fällen Klägern in Eilentscheidungen recht gaben. Den Einschätzungen der Richter zufolge genügte die Qualität der Unterbringung und Versorgung nicht den Standards der Richtlinie 2013/33/EU. Ähnlich verhält sich die Rechtsprechung bei Rücküberstellung von unerlaubt Eingereisten nach Griechenland, Bulgarien und andere osteuropäische Länder.

Gem. Art. 259 des AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) kann jeder Mitgliedstaat (nach Zwischenschritten) den EuGH (Gerichtshof der Europäischen Union) anrufen, wenn er der Auffassung ist, dass ein anderer Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen hat. Z. B. haben Österreich und die Niederlande nach dieser Vorschrift den EuGH wegen der geplanten deutschen Pkw-Maut angerufen, worauf dieser am 18.06.2019 (C-591/17) entschied, dass die Pkw-Maut gegen Europarecht verstößt, weil sie Ausländer diskriminiert.

Meine Fragen an Sie:

Was gedenkt Ihre Partei zu tun, um EU-Normen (hier Richtlinie 2013/33/EU bzw. Verordnung (EU) Nr. 604/2013) Geltung zu verschaffen? Z. B. Antrag im Bundestag zw. Aufforderung an die Bundesregierung ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 259 AEUV gegen die o. e. EU-Mitgliedstaaten zu initiieren? Oder diesbezügliche Bundesratsinitiative der Landesregierungen an denen ihre Partei beteiligt ist?

Was gedenkt Ihre Partei zu tun, um generell allen von den jeweils betroffenen Mitgliedstaten positiv beschiedenen Rücknahmeersuchen zur Durchsetzung zu verhelfen?

Besten Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

E. F.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F. ,

danke für die Hinweise ich werde der Frage nachgehen.

Mit besten Grüßen

Dr. forest Christoph Hoffmann MdB

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