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Christoph Hoffmann
FDP
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Frage von Edgar F. •

Frage an Christoph Hoffmann von Edgar F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann,
was ist Ihre persönliche Meinung und die der FDP zur "Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)" insbesondere zum "Ankerpersonenkonzept", wonach praktisch die bloße Behauptung einer verwandtschaftlichen Beziehung nach Deutschland ausreicht, um ein Recht zur Ansiedlung in Deutschland zu erhalten?
Haben nicht die FDP-MdEP dieser Reform zugestimmt?
Besten Dank im Voraus für die Beantwortung dieser Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
E. F.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Frank,

wir Freie Demokraten wollen ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) „aus einem Guss“. Die bisherigen Regelungen (insbesondere die Dublin-III-Verordnung) haben sich in der Praxis nicht als echte Lösung erwiesen: Wir brauchen stattdessen ein echts Gemeinsames Europäisches Asylsystem, um Blockaden bei der Lösung der Migrations- und Integrationsfrage zu überwinden. Kernelemente sind bessere gemeinsame Standards und Prozesse für die Registrierung, Antragsbearbeitung und -bescheidung, ein neuer Krisenmechanismus sowie die Verteilung von Flüchtlingen nach einem verbindlichen europaweiten Verteilungsschlüssel, außer in Fällen, in denen erkennbar keine Bleibeperspektive besteht.
Es müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass in der Regel innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung über den Asylantrag getroffen werden kann. Bei Nichteinhaltung müssen den Mitgliedstaaten Sanktionen drohen. Für die Berechnung zur Verteilung in der Europäischen Union (EU) sind Bevölkerungsstärke und Wirtschaftskraft eines Landes maßgeblich. Bei der konkreten Entscheidung über die Verteilung einzelner Migranten sollen auch im Rahmen der Kontingente Kriterien wie familiäre Bindungen oder Sprachkenntnisse berücksichtigt werden, um die Integration zu unterstützen. Soweit Mitgliedstaaten aus wichtigem Grund nicht zur Aufnahme in der Lage sind, werden die Flüchtlinge auf andere Mitgliedstaaten mit der Maßgabe aufgeteilt, dass der nicht-aufnehmende Staat die Kosten der Aufnahme übernimmt. Unter bestimmten Voraussetzungen sollte es einzelnen Mitgliedstaaten im Einvernehmen mit den anderen Mitgliedstaaten allerdings möglich sein, das Kontingent der ihnen zugeteilten Flüchtlinge zu reduzieren, etwa bei einem verstärkten Engagement bei der Kontrolle der EU-Außengrenzen oder einer besonderen finanziellen Unterstützung anderer Mitgliedstaaten bei deren Flüchtlings- und Asylpolitik. Bis zur Einrichtung eines neuen Systems sollen Mitgliedstaaten, die mehr Flüchtlinge aufnehmen als sie müssten, aus dem EU-Haushalt Entlastungszahlungen erhalten.
Der Sekundärmigration von Schutzsuchenden in der EU ist außerdem durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Insbesondere sollten Hilfsleistungen im Regelfall nur noch im zuständigen EU-Mitgliedstaat gewährt werden. Um die Rücküberstellung zwischen den EU-Staaten zu vereinfachen und zu beschleunigen sollten die entsprechenden Verfahren automatisch nach der Registrierung des Antragstellers eingeleitet und eine jederzeitige Rückführung in das Ersteinreiseland sichergestellt werden. Bei Nichteinhaltung müssen den Mitgliedstaaten Sanktionen drohen.
Parallel zu entsprechenden EU-Listen sollen außerdem nationale Listen sicherer Herkunftsstaaten und sicherer Drittstaaten verbindlich beibehalten oder eingeführt werden können, sofern die EU-Kommission der Benennung einzelner Staaten nicht widerspricht oder die analoge Einstufung auf europäischer Ebene ausgesetzt ist.
Wir treten ferner dafür ein, dass das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support Office - EASO) in Malta finanziell und personell gestärkt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. forest Christoph Hoffmann

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