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Christoph Bergner
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Frage von Roman L. •

Frage an Christoph Bergner von Roman L. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Christoph Bergner,

bei der Abstimmung "Wasser als Menschenrecht" zur Drucksache 17/12482 haben Sie mit "Nein" gestimmt. Ich möchte Sie bitten, mir zu erläutern warum ein Mensch aus Ihrer sicht kein Recht auf ausreichend sauberes Trinkwasser hat. (Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik/index.jsp?id=213 )
Ebenso haben Sie gegen einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Keine Privatisierung der Wasserversorgung" (Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik/index.jsp?id=212 ) gestimmt. Auch hierzu würden mich Ihre Beweggründe interessieren.

Da diese Frage sicherlich auch sehr viele andere Wähler interessieren könnte (siehe: https://www.campact.de/wasser/appell/teilnehmen/ ) , möchte ich Sie bitten diese Frage hier öffentlich zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Roman Langolf

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Langolf,

gern erläutere ich Ihnen meine Entscheidung. Die von Ihnen angesprochenen Anträge beziehen sich auf die Pläne der Europäischen Kommission zur Neuregelung der sogenannten Konzessionsrichtlinie, die momentan im Europäischen Parlament wie auch im Ministerrat diskutiert werden. Diese sehen eine europaweite Ausschreibungspflicht im Falle einer Privatisierung kommunaler Betriebe vor, welche übrigens nicht nur Wasser-, sondern auch Strom- und Energieversorger betrifft. Nach wie vor entscheiden die Kommunen allein, wie sie ihre Wasserversorgung erbringen wollen - die EU darf sich auch zukünftig nicht in kommunale Selbstverwaltungsentscheidungen einmischen. Ein Zwang zur Privatisierung ist nicht geplant, obwohl die Berichterstattung einiger Medien diesen Rückschluss nahelegte. Damit ist auch die Zielrichtung dieser beiden Anträge hinfällig, die sich gegen die Privatisierung der Wasserversorgung richteten - ich habe daher nicht die Notwendigkeit gesehen, gegen etwas zu stimmen, was gar nicht geplant ist.

Bei beiden Anträgen handelte es sich um rein populistische Maßnahmen der Opposition, was bei genauerer inhaltlicher Befassung auch für jeden erkennbar war. Plakative politische Darstellungen werden im Rahmen des politischen Wettbewerbs immer wieder praktiziert, umso mehr freue ich mich, wenn Bürger sich nicht mit der Wahrnehmung pauschaler Parolen zufrieden geben und eingehendere Fragen zur Sache stellen. Selbstverständlich ist der Zugang zu Wasser Menschenrecht, das wurde übrigens bereits von den Vereinten Nationen erklärt, die Bundesrepublik Deutschland hat dieser Resolution 2010 zugestimmt. Dazu bedarf es also keines Antrags einer Bundestagsfraktion, zumal Inhalt und Bezeichnung des Antrags nicht übereinstimmten und damit eher für die Verunsicherung der Bürger gesorgt haben. Als Reaktion auf die vor allem in Deutschland und Österreich gestartete Unterschriftensammlung im Internet wurde in Artikel 1 der Richtlinie nun noch einmal ausdrücklich bestätigt, dass eine Privatisierung öffentlicher Unternehmen zur Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den Bürgern nicht vorgeschrieben ist. Auch spiegelten die Anträge den Sachstand Ende November 2012 wider, der zum Zeitpunkt der Abstimmung Ende Februar 2013 bereits überholt war. Inzwischen war die EU-Kommission bereits einem Teil der Forderungen nachgekommen, die gerade auch vom Abgeordneten von CDU/CSU erhoben wurden. Aus Sicht meiner Fraktion muss der Richtlinienentwurf in den EU-Gremien weiter beraten werden, um eine angemessene Regelung zu finden. Ende Februar hat der zuständige EU-Kommissar Barnier bereits angekündigt, dass der Richtlinienentwurf grundlegend überarbeitet wird. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments am 21. Februar 2013 erklärte er, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten (z.B. der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung) betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80% seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt. Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und natürlich unserer Abgeordneten im Europaparlament.

Die kommunale Versorgungsstruktur ist in der CDU/CSU-Fraktion ein wichtiges Thema, bereits bei den Verhandlungen zum Vertrag von Lissabon im Jahr 2007 haben wir uns für ihre Stärkung eingesetzt. Damals hatten sich insbesondere SPD und GRÜNE für eine stärkere Kompetenzverlagerung nach Brüssel auf diesem Gebiet ausgesprochen, dies nur zum eingangs bemerkten Hintergrund der beiden Anträge. Auch bei unserem Bundesparteitag im Dezember 2012 in Hannover hat meine Partei darüber debattiert. In einem Beschluss haben wir uns klar gegen eine Privatisierungs- und Ausschreibungspflicht der öffentlichen Wasserversorgung ausgesprochen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Christoph Bergner