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Christoph Ahlhaus
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Frage von Andreas M. •

Frage an Christoph Ahlhaus von Andreas M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ahlhaus,

können Sie mir erklären warum Ihre Partei zu wiederholten Male dabei ist des Wählers Willen zu untergraben bzw. zu ignorieren ?

Ich habe für das neue Wahlrecht gestimmt, wie übrigens die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler in Hamburg auch, und möchte das dies von ihnen akzeptiert und umgesetzt wird und nicht wie derzeit in Vorbereitung dies in ihrem Sinne zurechtgestutzt.
Nach dem Verkauf des Landesbetrieb Krankenhäuser und den von ihnen herbeigeführten Erschwernissen für Initiativen zur Vorbereitung eines Volksentscheids
( Unterschriftensammlung nur noch auf Amtsstuben / Wahltermin zum Volksentscheid abgekoppelt von Bürgerschafts-/ Bundestagswahl ) ist meine anfängliche Hoffnung nach ihrer Wahl in Hamburg komplett der Enttäuschung über ein derartiges Verhalten gewichen. Die Argumentation der Kostenersparnis von 580.000 Euro pro Volksentscheid kann ich persönlich nicht glauben - mein Verstand sagt mir eigentlich das Gegenteil. Hier würde mich doch interessieren wie es zu solch einer Ersparnis konkret kommen soll. Wann soll ich als Berufstätiger zwecks Unterschriftenleistung zum Amt ? Reden Sie mit meinem Chef wenn es soweit ist ? Soll wirklich jeder der 1 Million Wahlberechtigten zu einem 2-ten, 3-ten, oder 4-ten Wahltermin rennen oder ist es nicht angemessen von "unseren Steuergeldern" pro Wahlberechtigter Person 58 Cent für eine wirkliche Bürgerdemokratie aufzuwenden ? Selbst wenn eine Kostenersparnis bei diesem Verfahren gäbe würde ich sie doch im Sinne der Bürgerdemokratie akzeptieren.
Ich habe zugegebenermaßen nicht viele Möglichkeiten mich gegen diese Willkür jetzt und gleich zu wehren, deshalb werde ich bis zur nächsten Bürgerschaftswahl oder aber bis sich ihre Partei eines besseren besinnt keine Gelegenheit auslassen Freunde und Bekannte über diese Vorgänge zu informieren. Ich bin mir sicher das es bei dem derzeitigen Kurs der CDU keine weitere Amtszeit geben wird.
Ich bitte Sie sich persönlich für des Volkes Willen einzusetzen damit es nicht zu noch mehr Politikverdrossenheit in diesem Lande kommt und die Worte "Volksvertreter" und "Demokratie" wieder in einem Satz mit dem Namen Ihrer Partei aus meinem Mund kommen können.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Mikuteit

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mikuleit,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18. Oktober 2005, die Sie über die Internetseite „abgeordnetenwatch.de“ gestellt haben. Zwar ist mein Nachname nicht "Reth", aber ich werde trotzdem inhaltlich auf Ihre Anliegen eingehen. Sie äußerten Kritik am Umgang der CDU mit dem neuen Hamburger Wahlrecht sowie den Volksinitiativen.

1. Neues Hamburger Wahlrecht

Die Änderungen des Wahlrechts beachten sehr wohl die Grundsätze des Volksentscheids, für den 21,1% der Hamburger Wähler gestimmt haben: 17 Wahlkreise mit je 3 bis 5 Abgeordneten und nur 50 Abgeordnete über Landesliste, Kumulieren und Panaschieren mit zweimal fünf Stimmen. Die CDU nimmt lediglich notwendige inhaltliche Korrekturen vor, damit die Hamburger Bürger auch zukünftig ein arbeitsfähiges Parlament wählen können. Jeder interessierte Bürger kann sich anhand einer Präsentation auf der Internetseite www.cdu-hamburg.de davon überzeugen, dass wir nicht die Grundsätze des durch einen Volksentscheid zustande gekommenen neuen Wahlrechts für Hamburg ändern.

2. Volksinitiativen

Entgegen Ihrer Darstellung werden wir aus meiner Sicht auch nach der Gesetzesänderung zu den Volksinitiativen eine lebhafte und erfolgreiche Volksgesetzgebung in Hamburg haben. Dafür spricht unter anderem:

- Bei der Durchführung von Volksbegehren wird die Eintragungsfrist um eine Woche verlängert.
- Zur Eintragung bei Volksbegehren werden zum Schutz der Vertraulichkeit ausschließlich Einzelbogen anstelle von Eintragungslisten verwendet.
- Eintragungen zur Unterstützung von Volksbegehren finden ausschließlich in den amtlichen Stellen statt.
- Volksinitiatoren sind verpflichtet, die mit der Umsetzung voraussichtlich verbundenen Mehrausgaben nach Art und Höhe zu benennen und hierfür einen konkreten Deckungsvorschlag zu unterbreiten.
- Allgemeine Wahlen und Volksentscheide werden zeitlich voneinander abgekoppelt.
- Der Zugang zur Briefabstimmung soll erleichtert und ihre Durchführung vereinfacht werden. Volksentscheide sollen künftig nicht mehr in den bisherigen Abstimmungslokalen mit ehrenamtlichen Abstimmungsvorständen durchgeführt, sondern in bezirklichen Dienststellen durchgeführt werden.

Im Ergebnis lässt sich feststellen:

* Die Volksgesetzgebung wird weder faktisch abgeschafft noch erschwert.

* Es bleibt bei der Dreistufigkeit (Initiative /Begehren /Entscheid).

* Im Ländervergleich hat Hamburg weiterhin die niedrigsten Quoren.

* Das neue Verfahren spart pro Volksentscheid ca. 0,58 Mio. Euro.

* Die Stimmberechtigten erhalten zusätzliche Informationen über die Kosten, die mit ihrer Entscheidung verbunden sind.

* Datenschutzrechtlichen Belangen wird verstärkt Rechnung getragen.

* Vereinfachtes Verfahren bei der Briefabstimmung.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den verfassungsrechtlichen Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Herrn Dr. Manfred Jäger MdHB, der ebenso wie Herr Bernd Reinert MdHB den Großteil Ihrer Fragen hier auf abgeordnetenwatch beantwortet hat. Insofern beziehe ich mich auf diese bereits gegebenen Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ahlhaus MdHB