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Christoph Ahlhaus
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Christoph Ahlhaus von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ahlhaus,

ein Mitglied des Beirksvorstands der FDP Bergedorf teilte mir jetzt mit, dass das FDP-Kirchenpapier ("hat nach wie vor Gültigkeit") u.a. Folgendes beinhaltet:
"Die bestehenden Staatsverträge mit den Kirchen
sind wegen ihres Sonderrechtscharakters kein geeignetes Mittel, die Beziehungen zwischen Kirche und Staat zu regeln. Deshalb dürfen solche Verträge nicht neu abgeschlossen werden".

Mich interessiert Ihre(!) Meinung:
Ist die FDP-Feststellung richtig?
Falls nein: Sollten in einen Staatskirchenvertrag auch mit Geldleistungen verbundene Rechte und Verpflichtungen aufgenommen werden?

Bitte bedenken Sie vor der Antwort, dass in Staatskirchenverträgen Leistungen für die Ewigkeit vereinbart werden:
Unbefristete Laufzeiten der Verträge mit dem Zusatz, dass Kündigungen bzw. Änderungen nur mit Zustimmung der Kirchen möglich sind.
Weitere Nachteile für den Staat und damit für die Allgemeinheit ergeben sich aus der Stellungnahme, die Sie vom Verein der freien Weltanschauungsgemeinschaften Hamburg e.V.
erhalten haben.

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reth,

vielen Dank für Ihre Frage vom 10. Juni 2005, die Sie über die Internetseite „abgeordnetenwatch.de“ gestellt haben.

Hinsichtlich Ihrer Ausführungen bitte ich Sie, mit Herrn Wolfgang Beuß MdHB in Kontakt zu treten. Er ist der Fachmann in der CDU-Bürgerschaftsfraktion bei dem Thema Kirche und Staatskirchenvertrag. Aufgrund der Komplexität der jeweiligen Fachthemen kann leider nicht jeder Abgeordnete zu allen Themen fundierte Kenntnisse haben.

Daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich Sie an Herrn Beuß verweise. Er wird Ihnen bei ihrem Anliegen sicherlich weiterhelfen können. Hier seine Kontaktdaten:

Wolfgang Beuß MdHB
Tel.: 54 76 76 36
Fax: 54 76 76 36
E-Mail: wolfgang.beuss@cduhamburg.de

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ahlhaus MdHB