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Christine Stahl
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Frage von Sara De B. •

Frage an Christine Stahl von Sara De B. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Stahl,

zum Thema Einsatz von jugendlichen Testkäufern, hatten Sie als einzigste Ihrer Partei diesem Thema zugestimmt. Wie kam es dazu, dass Ihre Kollegen sich dazu enthielten? Weshalb sind Sie denn für diese Testkäufe? Wenn sich die Testkäufe negativ entwickeln sollten, was für Maßnahmen würden Sie deswegen in Betracht ziehen? Ein stärkeres Gesetz, dass dies unterbinden soll? Dann kommt aber die Frage auf, weswegen Sie bei dem Thema: Nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol an Kiosken, dagegen gestimmt haben! Denn Jugendliche konsumieren z.B. nach dem Besuch von Diskotheken weiterhin Alkohol. Sollte genau dies nicht unterbunden werden, indem man den nächtlichen Verkauf von Alkohol einstellt? Diese Testkäufe belegen nur nochmal das Jugendliche viel zu leicht an Alkohol rankommen.

Danke für ihre Zeit!
Mit freundlichen Grüßen, Sara De Bergami

Portrait von Christine Stahl
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau De Bergami,

der Einsatz von jugendlichen TestkäuferInnen wurde probeweise durchgeführt und verlief sehr erfolgreich. Nun ist die Wirksamkeit eines Instrumentes noch kein ausreichendes Argument für die Zulässigkeit solcher Testkäufe, doch nach Rücksprache mit Fachleuten erscheint es als eine gute Möglichkeit denjenigen auf die Schliche zu kommen, die trotz Verkaufsverbot Alkohol an Minderjährige ausgeben. Damit erfährt die Kontrollbehörde eine wirksame Unterstützung. Uns RechtspolitikerInnen wurde im Ausschuss versichert, daß es sich um freiwillig tätige Testpersonen handelt. Ein Missbrauch der Jugendlichen zu illegalen Praktiken von Aufsichtsbehörden, wie manchmal überzeichnet argumentiert, fand selbstverständlich nicht statt.

Von der Kontrolle, ob ein Verbot eingehalten wird, denn nur dann macht ein Verbot auch Sinn, ist ein generelles und alle unterschiedslos treffendes Verkaufsverbot zu trennen. Zudem sollten Schutzmaßnahmen aus meiner Sicht auch geeignet sein, das gewünschte Ziel zu erreichen. Das halte ich bei einem generellen Verbot, an Tankstellen und Kiosken nach 20.00 Uhr noch Alkohol zu verkaufen, für nicht gegeben. Damit wäre aber das generelle Verbot nicht mehr verhältnismäßig. Es ist mir bekannt und bewußt, daß die Polizei ein generelles Verkaufsverbot befürwortet. Als Sozialarbeiterin, die ich auch bin, weiß ich, daß sich Jugendliche sehr schnell andere Mittel und Wege suchen, um an gewünschte Drogen zu gelangen. Was muß dann verboten werden? Die Zahl alkoholkranker Jugendlicher und teilweise auch Kinder ist alarmierend und erschütternd, das "Vorglühen" immer noch beliebtes Mittel um in der Disco teure Getränke zu sparen oder schnell "in Stimmung" zu gelangen oder auch um das Alkoholverbot in Jugendeinrichtungen zu umgehen. Es gibt eine ganze Reihe von Projekten und Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche stärken und begleiten, damit sie erst gar nicht zu Drogen greifen. Das erscheint mir der geeignetere Weg, will ich eine konstante Verhaltensänderung erreichen.

Mit freundlichen Grüßen, Christine Stahl