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Frage von Roland K. •

Frage an Christine Lambrecht von Roland K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lamprecht,

mit dem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ wurde auch ein Absatz in § 21a des Finanzverwaltungsgesetzes, der Sitzungen zwischen Bundes- und Landesfinanzbehörden geändert. Das Finanzministerium hat zwei neue Sätze eingefügt: „Die Vertraulichkeit der Sitzungen ist zu wahren, wenn nicht im Einzelfall einstimmig etwas anderes beschlossen wurde. Für Beratungen im schriftlichen Verfahren gilt entsprechendes.“
Bei mir entsteht dadurch der Eindruck, als würde hier gezielt und heimlich Vorsorge getroffen, politische Entscheidungen hinter dem Rücken der Bürger treffen zu können.
Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
R. K.

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