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Frage von Bernd W. •

Frage an Christine Lambrecht von Bernd W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Fr. Lambrecht,

bedauerlicherweise haben Sie den Kern meiner Frage nicht beantwortet. Daher die Frage nochmals in verkürzter Form:
Wie kann es Ihrer Meinung nach sein, daß Seiten mit kinderpornografischem Inhalt, welche von einem deutschen Provider in Deutschland gehostet wird, seitens der zuständigen Strafverfolgungsbehörden nicht gelöscht werden kann, sondern mit einem Stoppschild ("gesperrt") versehen werden muß? Zitat Ihrer Antwort an Hr. Bauer:
"Auf die Sperrliste des BKA kommen nur solche Seiten mit kinderpornographischen Inhalten, die nicht freiwillig gelöscht werden, nicht hingegen andere Inhalte. Nur wenn die Anbieter nicht freiwillig ihrer Pflicht zur Löschung nachkommen, kommt das Gesetz zum Tragen und die Seiten werden als ultima ratio gezielt gesperrt"

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Wiesenthal

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Antwort ausstehend von Christine Lambrecht
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