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Frage von Engelbert H. •

Frage an Christine Lambrecht von Engelbert H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Lambrecht!
Wie stehen Sie zu der Frage, daß Wohnmobile über 2,8 t ab dem 1.5.05 KFZ-Steuern nach Hubraum bezahlen sollen, obwohl diese doch auf Klein-LKW-Chassis aufgebaut sind? Bisher wurden dies Fahrzeuge nach Gewicht besteuert, da diese Klein-LKWs ja nicht mit PKWs vergleichbar sind. Mit der neuen Steuer werden damit Wohnmobile mit mindestens 100%, ältere Mobile sogar bis zu 500% mehr belastet. Mir ist zwar bekannt, daß diese Steuererhöhung im Moment ausgesetzt ist, dies wird sich jedoch nach der Wahl bestimmt ändern. Ihre Stellungsnahme zu diesem Thema erwartend, verbleibt
mit freundlichem Gruß
Engelbert Herd.
68642 Bürstadt
Wähler in Ihrem Wahlkreis

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Herd,

die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates im September 2004 die Straßenverkehrszulassungsordnung geändert. *Schwere Geländewagen* mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t, auch bekannt als so genannte Sport Utility Vehicles (SUV), werden seit dem 1. Mai 2005 als Personenkraftwagen zugelassen und besteuert.

Diese schweren Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch eignen sich zwar für die Nutzung im Gelände, wie der Name schon sagt, werden aber als Pkw und nicht als Nutzfahrzeuge eingesetzt und dienen als Prestigesymbol.

Der Nutzung als Pkw wurde bislang steuerlich nicht ausreichend Rechnung getragen. Denn die schweren Geländewagen wurden nicht emissionsbezogen und nach Hubraum besteuert - wie Pkw -, sondern wie Nutzfahrzeuge nach ihrem zulässigem Gesamtgewicht; hierdurch verminderte sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer beträchtlich.

Welche kraftfahrzeugsteuerlichen Folgen die Änderungen der Straßenverkehrs­zulassungsordnung auf *Wohnmobile* haben, ist derzeit Gegenstand von Gesprächen unter den Ländern, die für die Steuerverwaltung zuständig sind. Den Ländern fließt auch das Aufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer ausschließlich zu.

Aufgrund von Äußerungen ist zu befürchten, dass einige Länder, insbesondere das CSU-regierte Bayern, die höhere Besteuerung für schwere Geländewagen zum Anlass nehmen wollen, die Steuern auch für Wohnmobile deutlich zu erhöhen, obwohl dies mit der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung gar nicht bezweckt ist.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb dafür ein, dass eindeutig klargestellt wird, dass Wohnmobile nicht höher besteuert werden als bisher.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht