Portrait von Christine Haderthauer
Christine Haderthauer
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christine Haderthauer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Wolfgang B. •

Frage an Christine Haderthauer von Wolfgang B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Haderthauer.

Am 10.06.13 hatte ich Ihnen eine Frage gestellt, die sich mit dem Problem, wie ein Eingewiesener bei fehlenden definierten Kritierien jemals wieder aus dem Maßregelvollzug rauskommen kann, befasste.

Ihre Antwort vom 25.06.13 empfinde ich als Beleidigung, weil Sie mit keinem Wort auf das Fragethema eingingen, sondern lapidar, die Gesetze wiedergaben. Insofern fühle ich mich von Ihnen neben nicht ernst genommen.

Am 15.08.2013 hat die Gerichtsgutachterin Frau Dr. Zigert in der Sendung des ARD zur Causa Mollath über die unglaublichen Praktiken der Richter und Gutacher tiefen Einblick gegeben. Zusammengefasst bedeuten diese Praktiken, dass ein Richter den Probanten vorverurteilt und den Gutachter beauftragt der für dieses geplante Urteil das geeignete Gutachten liefert. Dies ist möglich, weil die Gutachter wirtschaftlich abhängig sind und den entsprechdnen Richtern in deren Sinne zuarbeiten um nicht in Ungnade zu fallen.(Sinngemäße Wiedergabe der Aussagen von Frau Dr. Ziegert)

Ich frage Sie hiermit nochmal:
Stimmen Sie dem von Herrn Prantl aufgezeigten Problem, wie ein Eingewiesener bei fehlenden definierten Kritierien jemals wieder rauskommen kann, zu? (Siehe meine Fragestellung vom 10.06.13 an Sie)
Wenn ja, was tun Sie damit schleunigst dieser Mangel beseitigt wird?

Kennen Sie die Probleme die Frau Dr. Ziegert ansprach? Wenn ja, warum wurde bisher nichts gegen diese Praktiken unternommen?
Wenn nein, was wollen Sie, bzw. die Regierung gegen diese Praktiken tun?

Ich bitte auf die Fragen konkret zu antworten. Sollten Sie das nicht wollen, dann bitte keine Floskeln, die irgendwelche Gesetzestexte wiedergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Bartosch

Portrait von Christine Haderthauer
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bartosch,

ich möchte Ihnen versichern, dass ich alle Zuschriften sehr ernst nehme und auch mit der gebotenen Sorgfalt beantworte. Es tut mir sehr leid, wenn bei Ihnen ein anderer Eindruck entstanden ist, weil ich Ihre Anfrage vom 10. Juni 2013 im Rahmen der mir übertragenen Zuständigkeit als Sozialministerin beantwortet habe.

Bezüglich Ihrer Frage hinsichtlich des Kommentars von Herrn Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 10. Juni 2013 möchte ich nochmals betonen, dass für die Ausgestaltung des § 63 Strafgesetzbuch (StGB) als Bundesgesetz der Bund und dort das Bundesjustizministerium zuständig sind. Über eine Anwendung des § 63 StGB, d.h. der Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, sowie über die Fortdauer einer solchen Unterbringung entscheiden ausschließlich die zuständigen Gerichte. Fragen, die die Anordnung und die Fortdauer einer Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 63 StGB betreffen, unterfallen nicht meinem Mandat als Mitglied des Bayerischen Landtags.

Allerdings begrüße ich sehr die Pläne des Bundesjustizministeriums, den § 63 StGB dahingehend zu reformieren, dass insbesondere die Anordnung der Maßregel auf gravierende Fälle beschränkt werden soll, die Unterbringungsdauer grundsätzlich befristet sein soll und die Vorschriften zur Begutachtung der untergebrachten Personen im Rahmen des Überprüfungsverfahrens der weiteren Vollstreckung wesentlich stringenter gefasst werden sollen. Hier steht allerdings der Diskussionsprozess noch ganz am Anfang, der gleich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode intensiv angegangen werden muss. Ergebnis dieser notwendigen Reform des § 63 StGB muss sein, dass sich künftig die Anordnungen solcher Unterbringungen auf die wirklich schweren Fälle konzentrieren sowie die Unterbringungsdauern reduziert werden können. Nach meiner Auffassung kann so dem durchaus berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft einerseits und dem Freiheitsgrundrecht aller Menschen anderseits im Sinne eines fürsorglichen Rechtstaats Rechnung getragen werden.

Im Übrigen bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich die von Ihnen angesprochenen Aussagen von Frau Dr. Ziegert nicht kommentieren möchte, da die Bestellung von Gutachtern und der Umgang mit deren Gutachten allein den Gerichten obliegt und damit ausschließlich dem Zuständigkeitsbereich der Justiz unterfällt.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer