Christina Schwarzer
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Frage von Kanstansin K. •

Frage an Christina Schwarzer von Kanstansin K. bezüglich Recht

Sehr geeehrte Frau Schwarzer,

werden Hassreden nicht generell verfolgt? Jose Joffee hat im WDR-Presseclub, der in der ARD, bei Phoenix und WDR5 läuft, am 24.01.2017 auf die Frage nach einem Ausweg aus der  "Trump-Katastrophe" gesagt: " Mord im Weißen Haus zum Beispiel". Siehe diesen Kurzbeitrag von 1 1/2 Minuten: https://www.youtube.com/watch?v=QlzU5zFkeco Ist das Ihrer Meinung nach noch in Ordnung, ist das Meinungsfreiheit oder eine Hass-Rede? Was wäre los, wenn man so etwas Unmenschliches gegen Flüchtlinge, Frau Merkel, oder Herrn Steinmeier fordern würde? Ist so etwas nicht immer daneben, egal wen es betrifft?

Wie Sie diesem Link entnehmen können, hat ein Mitarbeiter von Herrn Böhmermann gehofft, dass eine Wahlfrau der schwangeren Frau Petry bei der Bundespräsidentenwahl um boxt:
http://www.huffingtonpost.de/2017/02/13/hoffe-sie-boxt-petry-um-bohmermann-mitarbeiter-sorgt-mit-geschmacklosem-tweet-fur-wirbel_n_14717802.html
Ist das in Ordnung?

Mit freundlichen Grüßen

Kanstansin Kavalenka

Christina Schwarzer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kavalenka,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht zum Thema "Hassrede". Sie sprechen hier ein sehr kontroverses Thema an, das in Politik und Gesellschaft derzeit intensiv diskutiert wird.

Bei diesen Diskussionen zeigt sich immer wieder eines: Die Frage, was Hassrede ist und was nicht, lässt sich so ohne Weiteres nicht beantworten. Es gibt Graubereiche, Unsicherheiten und Interpretationsspielräume. Klar ist aber auch, dass unser Rechtsstaat für viele Dinge, die sich hinter dem Begriff Hassrede verbergen können, Antworten hat. Oft handelt es sich um Tatbestände wie Beileidung, üble Nachrede, Volksverhetzung oder auch Aufforderung zu Straftaten. Die Beileidung beispielsweise ist ein Antragsdelikt (vgl. 194 StGB). Das heißt, dass nur auf Antrag hin ermittelt wird. Wir alle haben also die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten, wenn wir Beleidigungen im öffentlichen Raum - beispielsweise auch im Netz oder im TV - wahrnehmen.

Beim Anschauen der Videosequenz aus dem WDR-Presseclub war für mich nicht eindeutig herauszuhören, wie dieser angesprochene Zwischenruf genau gemeint war. Wenn ich Sie richtig verstehe suggerieren Sie, dass Josef Joffe hier einen Aufruf zum Mord am amerikanischen Präsidenten verlauten lässt. Ein ebenfalls mögliches Szenario wäre, dass Josef Joffe verdeutlichen wollte, dass ein US-Präsident des Amtes enthoben werden kann, wenn er selbst einen Mord begeht. Womöglich handelt es sich auch um einen sehr unbedacht geäußerten, meiner Ansicht nach recht dummen Kommentar. Ich finde es sehr schwierig, hier die wahre Intention herauszuhören. Fakt ist aber, dass Josef Joffe in beiden Interpretationen mindestens die Grenze des guten Geschmacks überschritten hat. Ich mag mir allerdings nicht anmaßen einzuschätzen, ob hier ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Das sollten wir in unserem Rechtsstaat den Juristen überlassen.

Allein an diesem Beispiel sehen wir, wie kompliziert die Bewertung von so genannter Hassrede doch ist. Ich denke keiner von uns beiden kann für sich beanspruchen, die Situation genau richtig zu interpretieren.

Ähnlich ist das beim Tweet von Christian Huber. Er schreibt: "So, ich hoffe, Olivia Jones boxt Frauke Petry jetzt auf der Empfangsparty um." Ich habe mit dazu mit Kollegen aus der AG Recht meiner Fraktion ausgetauscht. Eine Aufforderung zu einer Straftat sehen die Kollegen nicht. Auch hier ist die Frage, ob es sich um Hassrede handelt, schwer zu beantworten - zumal dieser Begriff ja gar nicht klar definiert ist. Ich persönlich finde die Aussage völlig unmöglich und unangemessen - vor allem aufgrund der Schwangerschaft. Etwas, das mich allerdings positiv stimmt: Christian Huber wurde nach seinem mindestens geschmacklosen Tweet mit sehr viel Gegenrede auf Twitter konfrontiert - der so genannten Counterspeech. Viele Nutzer des Netzwerks zeigten ihm sehr deutlich, was sie von seiner Aussage halten. Das halte ich für sehr positiv. Das beste Mittel, das wir als Gesellschaft gegen solche Aussagen haben - ganz egal, gegen wen sie sich richten - ist dagegen zu halten und die Autoren auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Gerne auch öffentlich. Auch eindeutigen Hetzern müssen wir als Gemeinschaft zeigen, dass sie nicht in der Mehrheit sind. Das Netz bietet dafür wunderbare Möglichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen

Christina Schwarzer MdB