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Christian Schmidt
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Frage von Tilman K. •

Frage an Christian Schmidt von Tilman K. bezüglich Gesundheit

Guten Tag,

ich frage Sie ausdrücklich (!) in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Bundestages (MdB), also des Gremiums, das das Handeln der Bundesregierung zu steuern und zu kontrollieren hat. Ausnahmen für Aussagen von MdB über Ministerien, deren Leiter/in sie gleichzeitig sind, sieht das Gesetz nicht vor.

In den FAQ des BMEL zu Gentechnik im Honig, vgl. Dokumentation Stand 25.2.2017, liest man unter "Ist im deutschen Honig gentechnisch veränderter Pollen?" die Antwort "(....) "Bei den Importhonigen werden regelmäßig gentechnisch veränderte Pollen nachgewiesen. Besteht eine Gefährdung von Verbrauchern? Es handelt sich um minimale Spuren von in der EU als Lebensmittel zugelassenen gentechnisch veränderten Pollen, die gesundheitlich unbedenklich sind. Das wurde jeweils im Einzelfall im Rahmen des EU­Zulassungsverfahrens und der Risikobewertung der EFSA festgestellt."

Ich bitte Sie, folgendes in Erfahrung zu bringen:

Ab welchem über die v.g. minimalen Spuren hinausgehenden GenTech-Pollenanteil beginnt denn abhängig

a von dem genetischen Code der jeweiligen Pollen

b von der Menge des jew. vorgefundenen unter Buchst. a festgestellten Materials (es muß sich ja nicht nur um eine Pollenherkunft/-genkonstellation handeln, es können vielmehr auch mehrere Pollenherkünfte/-genkonstellationen sein)

eine gesundheitliche Bedenklichkeit vorzuliegen?

Welche gesundheitlichen Schädigungen wären denn dann zuerst in Betracht zu ziehen?

Vielen Dank!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kluge,

vielen Dank für Ihre Frage zur Qualität von Honig hinsichtlich gentechnisch veränderter Pflanzen. Mit der Gentechnik setze ich mich als Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft sehr kritisch auseinander. In Deutschland stehen sowohl die Verbraucher als auch die Bauern der Gentechnik skeptisch gegenüber. Dieser Tatsache trägt die Bundesregierung Rechnung.

So dürfen gentechnisch veränderte Pflanzen in Deutschland nicht angebaut werden. Daher kann ich Ihnen versichern, dass Honig, der in Deutschland von Bienen gesammelt wurde, auch frei ist von gentechnisch veränderten Pollen.

Sicherheit und Transparenz haben bei für mich einen hohen Stellenwert. Ziel meiner Politik ist die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Einkauf von Lebensmitteln. 70 bis 80 Prozent des Honigs, der in der Deutschland verbraucht wird, stammt aus Einfuhren. Liegt für gentechnisch veränderte Pflanzen keine EU-Zulassung als Lebensmittel vor, darf der Honig aus Pollen solcher Pflanzen auch nicht importiert werden.

Bei den zugelassenen gentechnisch veränderten Pollen im importierten Honig, die immer wieder nachgewiesen werden, handelt es sich um minimale Spuren. Denn der Schwellenwert, ab dem gentechnisch veränderte Bestandteile bei Lebensmitteln gekennzeichnet werden müssen, liegt bei 0,9 Prozent. Diese Grenze wird bei gentechnisch veränderten Pollen im Honig in der Regel weit unterschritten.

Die gesundheitliche Unbedenklichkeit bei den als Lebensmittel zugelassenen gentechnisch veränderten Pollen wurde zuvor im Rahmen des vorgeschriebenen EU-Zulassungsverfahrens festgestellt. Im Rahmen dieses Zulassungsverfahren wird auch eine umfassende Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eingeholt, an deren Abfassung die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind. Die Zulassung wird unter anderem nur erteilt, wenn die minimalen Spuren des gentechnisch veränderten Pollens genauso sicher sind wie die des konventionellen Pollens.

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren „FAQ zu Gentechnik in Honig“ auf der Webseite des Bundeslandwirtschaftsministeriums unter www.bmel.de .

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister