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Christian Schmidt
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Frage von Siegfried T. •

Frage an Christian Schmidt von Siegfried T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schmidt,
aufgrund der Volkszählung wird z.B. nun in einer bayerischen Gemeinde ab 2014 Maria Himmelfahrt kein Feiertag mehr sein, da der überwiegende Teil der Bevölkerung evangelisch ist. Was heißt "der überwiegende Teil der Bevölkerung"? Ist es entscheidend, ob es mehr Protestanten oder mehr Katholiken sind und werden Andersgläubige bzw. Theisten oder Atheisten in diese Berechnung gar nicht mit einbezogen? Die gesamte Bevölkerung eines Ortes sollte die Berechnungsgrund- lage - also 100 % - sein, und wenn davon nur 49 % Katholiken sind, dann sollte in dieser Gemeinde Maria Himmelfahrt auch kein Feiertag sein. Mich würde also die Berechnungsgrundlage interessieren.

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Thyroff

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Thyroff,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundlage für die in Bayern geltende Regelung ist das bayerische Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG). Demnach ist Mariä Himmelfahrt dann arbeitsfrei, wenn in einer Gemeinde mehr Katholiken als Protestanten leben. Es ist somit allein die einfache Mehrheit der Konfessionsangehörigen in den Kommunen entscheidend.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär