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Christian Schmidt
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Frage von Oliver P. •

Frage an Christian Schmidt von Oliver P. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Bitte teilen Sie mir mit, was sie zur tierversuchsfreien Forschung beitragen werden! Fordern Sie diese auf, setzen Sie sich dafür ein, dass das Tierschutzgesetz und die Tierversuchsverordnung zumindest entsprechend der EU-Vorgaben nachgebessert werden?

Gruss
Oliver Puls

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Puls,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir wollen, dass Tierversuche auf das absolut notwendige Maß reduziert und durch alternative Methoden ersetzt werden. Bei unvermeidbaren Versuchen sollen die Belastungen für die Tiere so weit wie möglich vermindert werden. Bei allen relevanten Rechtsetzungen - sei es auf Bundes- oder EU-Ebene - sowie auch natürlich im Verwaltungsvollzug achten wir auf die Durchsetzung des 3 R-Prinzips (replacement - Ersatz, reduction - Reduzierung, refinement - Verbesserung). Auch haben wir mit dem gerade novellierten neuen Tierschutzgesetz die Anforderung weiter erhöht.

Tierversuche sind insbesondere noch nötig zur Erlangung von Erkenntnissen der Grundlagenforschung und bei der Bekämpfung schwerer Krankheiten. Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen sind bei der Ausbildung von Akademikern frei, ihre Studienordnungen und Inhalte selbst zu bestimmen. Das Tierschutzgesetz verpflichtet sie aber zu tierversuchsfreien Forschungsmethoden, wo immer dies möglich ist. Damit sind tierversuchsfreie Forschungsmethoden Bestandteil einer akademischen Ausbildung, die Lehre und Forschung verbindet. CDU und CSU werben für die Vermittlung tierversuchsfreier Forschungsmethoden und ethischer Grundlagen zum Tierversuch bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

CDU und CSU setzen sich sehr für die Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch ein. Deshalb fördert unsere Bundesregierung die Ersatzmethodenforschung mit vielfältigen Maßnahmen. Besonders wichtig ist zum Beispiel das Forschungsprogramm „Alternativmethoden zum Tierversuch“. Seit der Regierungsübernahme von CDU und CSU im Jahr 2005 sind die Fördergelder für die Ersatzmethodenforschung stark erhöht worden von damals 3,35 Mio. Euro auf heute 5,5 Mio. Euro. Für die nächsten Jahre sind Steigerungen auf 5,9 und dann 6,3 Millionen Euro geplant. Hinzu kommt der Tierschutzforschungspreis des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der die Entwicklung wissenschaftlicher Alternativmethoden zum Tierversuch prämiert.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär