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Frage von Maria und Dr. Rolf S. •

Frage an Christian Schmidt von Maria und Dr. Rolf S. bezüglich Recht

1a) Warum will die CDU/CSU die Verbandsklage abschaffen und damit die Rechte der Bürger gegenüber der Industrie massiv einschränken?
1b) Ist es nicht besser Überlegungen dazu anzustellen, wie man Auswüchse bei Klagen, die nur die Wirtschaft stark behindern aber kaum Wert für den Naturschutz oder für sonstige soziale oder rechtliche Belange der Bürger haben, einschränken kann?
2) Was will die CDU/CSU zur Verbesserung der Rechtssicherheit in der Rechtspflege tun?
a) Sollten nicht alle Sachverständigen, die vor Gericht schriftliche oder mündliche Aussagen treffen, vom Gericht vereidigt werden?
b) Sollten nicht alle Aussagen von Zeugen, Sachverständigen und Parteienvorträge und sonstige Äußerungen in einem Gerichtsverfahren wörtlich protokolliert bzw. als Tonträgeraufnahme festgehalten werden, um Transparenz zu erzielen?
c) Will die CDU/CSU etwas tun, damit auch Richter für ihr Fehlverhalten bei der Ausübung ihres Amtes zur Verantwortung gezogen werden? Will die CDU/CSU etwas dagegen tun, dass der Bundesgerichtshof den § 339 StGB (Rechtsbeugung) nicht mehr völlig übertrieben restriktiv zu Gunsten der Richter auslegen kann wie es bisher leider erfolgt?
d) Ist die CDU/CSU bereit, den § 839 BGB (Haftung bei Amtspflichtverletzung) so zu ändern, dass er im Einklang mit unserem Grundgesetz steht? Kann man nicht einfach den Abs. 2 ersatzlos streichen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Schmidt,
sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich über das Internet-Wahlportal www.kandidatenwatch.de erhalten habe. Zu Ihren Fragen übermittle ich Ihnen gerne die Position von CDU/CSU.

1.
Ein Dickicht von Vorschriften und Regelwerken ist in Deutschland zur Bremse für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung geworden. Die Bundesregierung ist ihren Versprechen zum Bürokratieabbau in sieben Jahren Regierungsverantwortung nicht nachgekommen. Anstatt für weniger Regelungsdichte zu sorgen verkündet die Bundesregierung bis zum Schluss neue Gesetze und Rechtsverordnungen. Wir, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, haben noch Anfang dieses Jahres die wichtigsten Sofortmaßnahmen zum Bürokratieabbau benannt. Leider haben Bundesregierung und Regierungskoalition es nicht für nötig empfunden, unsere konstruktiven Vorschläge einmal zu prüfen.

Die Abschaffung des Verbandsklagerechts gehört in diesen Zusammenhang und ist dringend notwendig, um Wachstumskräften der Wirtschaft Möglichkeit zur Entfaltung zu geben und wieder mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Soweit das Verbandsklagerecht nicht europarechtlich vorgeschrieben ist, können so Vorhaben (z.B. im Bereich des Baurechts oder Straßenbau) endlich wieder mit Planungssicherheit rechnen. Es kann nicht sein, dass mit Hilfe der Verbandsklage auch völlig unbeteiligte Dritte Planungen jahrelang durch Gerichtsverfahren verschleppen können. Für den Standort Deutschland wäre die Abschaffung des Verbandsklagerechts ein Gewinn.

2.
Ihre Anregungen hinsichtlich der Staatshaftung und der Position von Gutachtern kenne ich ja bereits und habe darauf schon geantwortet. Ihren Hinweis auf § 839 BGB, der auch in der rechtswissenschaftlichen Diskussion Anhänger hat, werde ich zur Erörterung stellen. Grundsätzlich ist dabei allerdings behutsames Vorgehen angeraten. Eine abschließende Position kann ich Ihnen hierzu kurzfristig nicht weitergeben, zu vertiefter Auseinandersetzung fehlt mir gegenwärtig schlicht die Zeit. Ich komme darauf zurück.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Christian Schmidt MdB