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Christian Meißner
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Frage von Adam M. •

Frage an Christian Meißner von Adam M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Meißner,

ich würde gerne von Ihnen wissen, wie Sie zu dem ESM-Vertrag stehen und über diesen denken. Insbesondere interessiert mich Ihre Haltung zu folgenden Punkten:

1. Artikel 9 ESM-Vertrag: Die Bedingungslose und unwiderrufliche Zusage, jeglichen Kapitalbedarf durch die EU binnen 7 Tagen zu überweisen.
Meine Frage: Warum müssen wir bedingungslos und unwiderruflich, also für immer und Ewig, diese Zusage machen?

2. Artikel 10 ESM-Vertrag: Der Gouverneursrat kann jederzeit das Grundkapital ändern und Artikel 8 anpassen - und wir müssen laut Artikel 9 bedingungslos und unwiderruflich folge Leisten.
Meine Frage: Sind die jetzt geforderten 700.000.000.000,00 (Siebenhundertmilliarden) etwas nur der Anfang? Kann es auf Billionen oder gar Billiarden anwachsen?

3. Artikel 27 ESM-Vertrag: Der ESM verfügt über volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Sein Eigentum, Finanzmittel und Vermögenswerte aber genießen umfassende gerichtliche Immunität.
Meine Frage: Warum kann der EMS und vor das Gericht zerren, er selber aber eine volle Immunität genießt? Gilt diese Immunität dann auch bei Rechtsverstößen und kriminellen Handlungen?

4. Artikel 30 ESM-Vertrag: Die Mitglieder, Direktoren und Stellvertreter genießen Immunität hinsichtlich ihrer Handlungen und Unverletzlichkeit ihrer amtlichen Schriftstücke.
Meine Frage: Warum können diese Personen nicht für Ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden? Gilt das allgemeine Recht für diese Personen nicht? Was ist mit "Unverletzlichkeit der Schriftstücke gemeint"? Dass man sie nicht kaputt machen darf, oder dass man sie erst gar nicht einsehen darf?

Wenn Sie sich ebenfalls diese oder ähnliche Fragen stellen sollten, dann bitte ich Sie, diesen Wahnsinn aufzuhalten.

Über eine Antwort bedanke ich mich bei Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Adam Makota

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Makota,

gerne komme ich auf Ihre Fragen, die Sie über abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben, zurück.

Lassen Sie mich vor die Klammer ziehen, dass ich den ESM-Vertrag etwas positiver sehe als Sie, was ich Ihnen im Einzelnen gerne darlegen will.
Allerdings stimme ich Ihnen zu, soweit es Ihnen darum geht, dass wir ganz generell dafür Sorge tragen müssen, dass der Deutsche Bundestag (der hier in erster Linie zuständig ist) nicht sein Budgetrecht quasi durch die Hintertür verliert. Neben dem Bundestagspräsidenten Lammert, ist hier auch der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler sehr aktiv und beide Bemühungen findet meine Zustimmung.

Zu Ihrer ersten Frage nach der unwiderruflichen Zusage, die Sie aus dem Artikel 9 des ESM-Vertrages entnehmen, möchte ich betonen, dass ich das nicht so sehe, denn im Gouverneursrat gelten die üblichen Abstimmungsmodalitäten, die bei wichtigen Fragen Einstimmigkeit und ansonsten eine einfachere qualifizierte Mehrheit verlangen. Aufgrund der üblichen Abstimmungsmechanismen bin ich der Überzeugung, dass Deutschland hier im Endeffekt jeden Beschluss verhindern könnte. Zu Ihrer zweiten Frage, wonach der Kapitalbedarf, bzw. die Nachschusspflicht für Deutschland ins Unermessliche steigen könnte, habe ich andere Informationen. Demnach haftet Deutschland (im real höchst unwahrscheinlichen Maximalfall) für 189 Milliarden Euro, das ist zweifelslos eine riesige Summe, die aber aufgrund der Konstruktion des Vertrages wohl so nicht erreicht wird und auch nicht im Raum steht.

Ihre weitere Frage dreht sich darum, ob man den ESM auch gerichtlich zu Rechenschaft ziehen kann. Hier ist aus meiner Sicht dafür Sorge getragen, dass die entsprechende Immunität, auch der Mitglieder des Gouverneursrats, natürlich nicht für Betrug und anderes schwerwiegendes Fehlverhalten gilt. Ansonsten ist ein entsprechender Schutz vor einer Flut von Klagen, die auch die Handlungsfähigkeit eines Gremiums beeinträchtigen würde, durchaus gewollt und bei solchen Verträgen nicht unüblich.
Insofern meine ich schon, dass dieses Vertragswerk (und wir reden ja zunächst nur über einen Entwurf) durchaus internationaler Praxis entspricht.

Die Kernfrage Ihrer Überlegungen, die ja die Frage nach der Souveränität der Bundesrepublik und der Budgethoheit ihres Parlaments aufwirft, muss man allerdings sehr ernst nehmen. Deswegen begrüße ich, wie schon eingangs erwähnt,

entsprechende Bemühungen, die mehr Transparenz und eine entschiedenere Beteiligung der Bundestagsabgeordneten fordern, ausdrücklich.

Mit den besten Wünschen

Christian Meißner, MdL