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Christian Lindner
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Frage von Constantin Helge K. •

Frage an Christian Lindner von Constantin Helge K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lindner,

wie haben Sie vor den Gesetzesentwurf zum Thema Messerverbot zu verhindern?
Ich halte diesen ganz eindeutig für eine falsche Entscheidung. Wenn Sie wünschen können Sie mir gerne schreiben und ich werde Ihnen einen Vorschlag unterbreiten der mit den Lebensumständen der Deutschen vereinbar ist.

Ich persönlich bin kein zwangsläufiger Messerliebhaber, jedoch leidenschaftlicher Holzwerker.
Als solcher bin ich oft auf dem Schapenacken in Wtal oder in den Wäldern unterwegs um Totholz zu sammeln welches ich zuhause weiterbearbeiten kann. Es kommt nicht selten vor das ich zu diesen Spaziergängen eins meiner Messer mitnehme um größere Stücke Totholz vor Ort zu zerkleinern, damit ich mir etwas mitnehmen kann.

Nun kann man mit einem ERLAUBTEN 6cm Messer, sowas nicht machen.
Ich fühle mich in meinen rechten stark beschnitten und möchte mich nicht zu einem kriminellen machen lassen. Ich bitte Sie nochmal vernünftig darüber nachzudenken und evt etwas innerhalb Ihrer Partei zu bewegen.

Ein solches Verbot ist nicht sinnvoll, es ist stößt nur allen Pfadfindern, Anglern, Jägern, Bushcraftern, Förstern und Holzbearbeitern vor den Kopf und zeigt wird uns noch weiter einschränken.

Ich bitte Sie auch sich dies durch den Kopf gehen zu lassen:
Würde jemand der nicht nur bereit ist, sondern auch die Absicht hat jemanden auszurauben und den gegenüber dabei wenn notwendig zu verletzen oder zu töten, die Tatsache das ein Messer verboten ist davon abbringen, oder würde sich dieser Mensch überhaupt nicht daran stören?

Ich tendiere stark dazu das sich so jemand überhaupt nicht um dieses Gesetz stören wird.
Dies ist ein Gesetz das die falschen trifft!

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Constantin Helge Kuklick

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Wir Freie Demokraten lehnen dieses Vorhaben klar ab. § 42 Abs. 5 WaffG berechtigt die Länder bereits jetzt, durch Rechtsverordnung an bestimmten Kriminalitätsschwerpunkten Waffenverbotszonen einzurichten. Wenn beispielsweise in einer Fußgängerzone vermehrt Straftaten mit Waffen begangen werden, darf die Landesregierung das Tragen von Waffen an diesem Ort untersagen. Liegen diese Voraussetzungen jedoch nicht vor, besteht aus unserer Sicht kein Grund, die bürgerliche Freiheit legale Waffen bei sich zu tragen, einzuschränken.

Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, diese Befugnisse auszuweiten, mit dem Ziel, Waffenverbotszonen auch präventiv an sensiblen Orten oder in ganzen Stadtteilen einzuführen. Dieses weitreichende Vorgehen ist unverhältnismäßig und stellt einen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger dar. Das Mitführen von Waffen ist an sensiblen Orten, also beispielsweise an Schulen, Kindergärten oder in Gerichtsgebäuden auch ohne Gesetzesänderung leicht über die jeweilige Hausordnung zu verbieten. Auch das Verhängen einer Waffenverbotszone in bestimmten Stadtteilen ist bereits möglich, wenn diese Stadtteile durch besondere Kriminalität auffällig geworden sind. Von dieser Möglichkeit wird bei Bedarf auch Gebrauch gemacht, wie beispielsweise seit Juni 2018 an Berliner Bahnhöfen oder im Oktober 2018 in Leipzig. Das grundlose Einrichten von Verbotszonen mit der damit einhergehenden Möglichkeit, Passanten ohne Anlass auf das Mitführen von Waffen zu kontrollieren, widerspricht der freiheitlichen Ausrichtung der Grundrechte. Auch ist nicht erkennbar, dass hierdurch für den Bürger ein besseres Sicherheitsgefühl zu erreichen ist.

Der Gesetzgeber hat bereits einen sehr engen Rahmen für das erlaubnisfreie Mitführen von Messern gesteckt. Mit der weiteren Beschränkung der zulässigen Länge von Messern werden insbesondere traditionelle Messer kriminalisiert. Wie auch Sie beschreiben, gehört das Messer in zahlreichen handwerklichen Berufen, für Wanderer und Bergsteiger, Fischer und Weinbauern zur alltäglichen Ausrüstung. Diese Gruppen sind nicht besonders kriminalitätsgeneigt. Demgegenüber lassen sich Personen, die bereit sind, Messer auch zur Körperverletzung einzusetzen, regelmäßig nicht durch ein Verbot beeindrucken. Der Gesetzesentwurf trifft an dieser Stelle daher die Falschen. Der beste Weg zu einer verstärkten Sicherheit im öffentlichen Raum ist eine bessere Polizeipräsenz. Taschenmesser sind sicher nicht der Grund für ein größeres Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung und das Verbot des Mitführens solcher Gegenstände in weiten Teilen unseres Landes wird die gegenwärtige Situation nicht verbessern.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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