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Christian Hirte
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Frage von Thomas S. •

Frage an Christian Hirte von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hirte,

Werden Sie einer Privatisierung der Autobahnen am 1.6.2017 zustimmen, wenn ja aus welchem Grunde. Wie kann es im übrigen angehen, dass derartige Beschlüsse im Schnellverfahren erfolgen können, während andere Themen zu denen dringend Änderungen erfolgen müssten, Jahre auf sich warten lassen. Wenn es denn überhaupt zum Thema kommt.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Stoll,

herzlichen Dank für Ihre Mail, in der Sie mir Ihre Befürchtungen über eine angebliche Privatisierung der Bundesfernstraßen mitteilen.

Mit der Infrastrukturgesellschaft wird der Bund ab 2021 für mehr Effizienz in Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen und Bundesstraßen sorgen. Die neue Verkehrsinfrastrukturgesellschaft bleibt vollständig in Bundeshand. Im Grundgesetz und den Begleitgesetzen ist geregelt, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können. Auch eine Verschuldung ist ausgeschlossen, da es der Gesellschaft gesetzlich verboten ist, Kredite aufzunehmen. Die Gesellschaft erhält für einen effizienten und ausschließlich auf die Finanzierung der Infrastruktur gerichteten Einsatz sämtliche Mittel (Maut, Haushaltsmittel) aus dem Bundeshaushalt. Zudem werden auf die Gesellschaft keine Schulden des Bundes oder Dritter übertragen. Um der Gesellschaft alle unternehmerischen Freiheiten zu ermöglichen sind gesetzliche Regelungen zur Flexibilität der Mittel und der Aufnahme von zinslosen Liquiditätshilfen aus dem Bundeshaushalt enthalten. Öffentlich-Private Partnerschaften als Beschaffungsvariante bei der Planung, beim Bau, Erhalt und Betrieb von Autobahnen ist weiterhin möglich und wird gesetzlich abgesichert.

Den Koalitionsfraktionen war es ein besonderes Anliegen, dass das Parlament bei der Gründung der Gesellschaft eng eingebunden wird und weitreichende Informations- und Kontrollrechte erhält. Damit die Gesellschaft gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands schaffen kann, wird dem Parlament ein Zustimmungsrecht beim fünfjährigen Finanz- und Realisierungsplan eingeräumt. Die Kontrolle der Gesellschaft wird durch Vertreter des Bundestags im Aufsichtsrat sowie einem Auskunftsrecht des für die Beteiligungsführung zuständigen Gremiums des Deutschen Bundestags sichergestellt. Der Bundesrechnungshof erhält zudem weitrechende Kontrollrechte bei der Gesellschaft und seinen Tochtergesellschaften.

Die Gesellschaft selbst wird an effizienten Strukturen ausgerichtet. Diesem Imperativ folgt auch die gesetzliche Möglichkeit, dass die Gesellschaft bedarfsgerecht bis zu 10 regionale Tochtergesellschaften einrichten kann. Bestehende, ausgeprägte Organisationsstrukturen wie die Autobahnmeistereien sollen am jeweiligen Standort erhalten bleiben. Für einen sukzessiven Übergang wurde im Begleitgesetz eine Übergangsregelung geschaffen, durch die bereits vor 2021 die Aufgaben zur Verwaltung der Autobahnen an den Bund übergeben werden können.

Mit der Gründung einer Infrastrukturgesellschaft bündeln wir Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Erhalt der wichtigsten Verkehrsadern in Deutschland zentral in einer Hand mit dem Ziel: direkt planen, direkt finanzieren, mehr bauen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Hirte, MdB

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