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Christian Hirte
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Frage von Reiner R. •

Frage an Christian Hirte von Reiner R. bezüglich Finanzen

Es hat bereits die ersten Familien in der Region getroffen. Sie beziehen Arbeitslosengeld II und wohnen in einem Eigenheim, das sie sich in besseren Zeiten angeschafft oder geerbt haben. Sie verfügen heute nicht über das notwendige Einkommen, um das Haus instand halten oder in eine sparsamere Heizungsanlage investieren zu können. Aber demnächst müssen sie Geld auftreiben oder schlimmstenfalls ausziehen.

Vermutlich in diesem Jahr hat das Landratsamt damit begonnen, sämtliche Kleinkläranlagenbesitzer aufzufordern, wozu es neuerdings gesetzlich verpflichtet ist eine vollbiologische Kleinkläranlage zu errichten bzw. auszutauschen! Damit werden Investitionen zwischen 5000 und 7000 Euro fällig sowie jährliche Betriebskosten von rund 300 Euro. Wer schnell ist, kann sich bei einem Neubau Fördermittel der Aufbaubank in Höhe von 1500 Euro sichern aber auch hierzu ist ein Eigenanteil nötig. Da dieses nun ein politische Beschluss ist, wie werden sie als Kandidat ihren Wählern helfen damit sie niemals Ihr geliebtes Eigenheim wegen eines solchen Beschlusses verlieren?

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Sehr geehrter Herr Rabe,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie mich auf die finanziellen Konsequenzen der Umrüstung auf eine vollbiologische Abwasserbeseitigung für Bezieher von Sozialleistungen hinweisen. Ich möchte aber zuvor klarstellen, dass ich derzeit nicht für ein Amt kandidiere, sondern bereits als gewählter Abgeordneter im Deutschen Bundestag tätig bin.

Nun zu Ihrer Frage: Überall dort, wo keine öffentliche Kanalisation mit einer zentralen Abwasserbehandlungsanlage vorhanden und nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des Abwasserzweckverbandes in den nächsten Jahren nicht vorgesehen ist, hat die Abwasserentsorgung dezentral zu erfolgen. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen dezentrale Abwasserbeseitigungsanlagen die geforderten Grenzwerte einhalten sowie nach dem heutigen Stand der Technik errichtet und betrieben werden. Dies ist vor dem Hintergrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie auch sinnvoll.

Ob es Hilfen bei der Zahlung geben wird kann ich derzeit noch nicht einschätzen. Sie können aber sicher sein, dass die Thüringer Landesregierung das Problem sehr ernst nimmt. Gegenwärtig ist aber noch nicht geklärt, ob unter Umständen der Bund die Kosten für die Nachrüstung übernehmen muss. Derzeit gibt es mehrere Entscheidungen, die eine Kostenübernahme durch die Jobcenter vorschreiben. So hat das Sozialgericht Chemnitz mit seinem Urteil vom 12.03.09 (S 27 AS 4592/08) entschieden, dass die Kosten für die Errichtung einer Kleinkläranlage übernahmefähige Unterkunftskosten im Rahmen einer Reparatur darstellen. Es würde nicht den Klägern obliegen, über die Errichtung der Anlage zu entscheiden, da durch den Zweckverband eine Aufforderung zur Anpassung an den Stand der Technik gemäß den Vorgaben der Kleinkläranlagenverordnung erlassen worden ist und die Eigentümer zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verpflichtet sind.

Die Rechtsprechung hierzu hat sich aber noch nicht gefestigt. Es wird daher noch abzuwarten sein, ob bis zum Umrüstungsjahr 2019 eine Grundsatzentscheidung vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Hirte, MdB

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