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Christian Ahrendt
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Frage von Jochen W. •

Frage an Christian Ahrendt von Jochen W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Ahrendt,

welche Bedeutung hat für Sie als MdB der Bundesrechnungshof? Prüft der Bundsrechnungshof auch die Parteien und Fraktionen? Wurden Sie schon geprüft? Sollte der Bundesrechnungshof nicht ein Veto bei Ausgaben bekommen, um die Schulden zu stoppen?

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Wetzel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wetzel,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Bundesrechnungshof.

Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde und nimmt als unabhängiges Organ die staatliche Finanzkontrolle war. Er führt eine lange, fast 300 jährige Tradition. Der erste Rechnungshof wurde bereits 1714 vom preußischen König Friedrich Wilhelm I. als eine „General-Rechen-Kammer“ (später Preußische Oberrechnungskammer) gegründet.

Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, d.h. die jährlichen Einnahmen und Ausgaben. Daneben werden ebenfalls die Sozialversicherungsträger und das Handeln des Bundes bei privatrechtlichen Unternehmen, an denen er beteiligt ist, geprüft. Darunter z.B. bei der Deutschen Bahn AG, der Post AG und der Telekom AG. So berät der Bundesrechnungshof die geprüften Stellen, sowie Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Der Bundesrechnungshof ist als unabhängiges Organ nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen nicht gebunden. Deswegen kann er auch seinerseits keine Weisungen an die Politik erteilen. Im Ergebnis werden konkrete Vorschläge für Qualitätsverbesserungen, Einsparungen oder Mehreinnahmen vorgelegt. Als Beispiel ist dabei die Diskussion um die Abschaffung und Integrierung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) in das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst zu nennen. Das Haushaltsrecht liegt im Parlament. Dort ist es gut aufgehoben. Gerade in diesen Wochen hat das Bundesverfassungsgericht dem Parlament in dieser Frage mehrfach den Rücken gestärkt.

Für Fragen oder Anmerkungen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Ahrendt