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Christian Ahrendt
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Frage von Marcel G. •

Frage an Christian Ahrendt von Marcel G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ahrendt,

Artikel 3 unseres grundgesetzes besagt:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
[...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden".

Sind sie nicht auch der Meinung, dass in der Aufzählung aus Absatz 3 nicht auch die "sexuelle Orientierung" aufgeführt werden müsste?
Warum wurde dieser Punkt noch nicht aufgenommen? Planen Sie, an dieser Situation etwas zu ändern und wenn ja, wie sieht Ihre Planung aus?

Portrait von Christian Ahrendt
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gust,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Erweiterung des Artikels 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität würde bei den Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag keine Zustimmung finden, da für Verfassungsänderungen eine 2/3-Mehrheit erforderlich ist. Zudem weckt eine Grundgesetzänderung stets große Erwartungen, die letztlich enttäuscht würden, wenn sich die Änderung auf eine bloße Signalwirkung mit appellativer Funktion beschränkt.

Die FDP setzt sich stattdessen dafür ein, die Gleichstellung von Homosexuellen dort herbeizuführen, wo eine realistische Chance auf Durchsetzbarkeit besteht. Wir wollen eingetragene Lebenspartnerschaften im Steuer- und Beamtenrecht, sowie im Adoptionsrecht der Ehe vollständig gleichstellen. Das Familienrecht wollen wir an die Bedürfnisse von Regenbogenfamilien anpassen und künstliche Befruchtung auch für lesbische Frauen voll zugänglich machen.

Mit freundlichen liberalen Grüßen

Ihr Christian Ahrendt