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Christian Ahrendt
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Frage von Olaf S. •

Frage an Christian Ahrendt von Olaf S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ahrendt,
weil die für meinen Wahlkreis zuständige Abgeordnete laut Profil auf keine Frage jemals eine Antwort gab, versuche ich es auf diesem Weg.

Meine Frage bezieht sich auf die Beamtenbesoldung, das Dienstrechtsneuregelungsgesetz. Da ich als Bundespolizist selbst Beamter bin wird mein Gehalt mit der jetzt erreichten Stufe (A 10 Stufe 10) in eine neue Tabelle überführt. Angeblich soll - gemessen am Status quo - kein Beamter im Lebenseinkommen schlechter gestellt werden als zuvor. Dies kann meiner Meinung nach jedoch nicht so stimmen. Wenn ich mein Endgrundgehalt + Tarifzulage + geplante Erhöhung und anteiliges "Weihnachtsgeld" als Bemessungsgrundlage für die Eingruppierung am 01.07.2009 in die künftigen Stufen (1-8) nehme, wäre dieses dann bereits höher, als es nach der Reform in der dann erreichten Endstufe vorgesehen ist, obwohl mir nach altem Recht noch das Aufrücken in Stufe 11 möglich gewesen wäre.
Gleiches gilt im Übrigen auch für andere Gehaltsstufen - lediglich in der Gehaltstufe 11 ist dies nicht der Fall. Meine Fragen lauten daher

1.)ob man bewußt das "erreichbare Lebenseinkommen" der Beamten herabgesetzt hat
2.) warum stellt die Besoldungsstufe 11 hier die Ausnahme dar? - Ist dies "the Point of return" in dem System?
3.)Wenn das System Leistungsanreize geben soll - wo liegen diese außer im Erhalt einer jährlichen Prämie? Und was wird mit dem "erspartem Geld getan?

Es kann natürlich auch sein, dass ich die Tabellen falsch interpretiert habe - wie auch immer, wenn ich eine Antwort auf meine Fragen erhielte, wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Schulz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schulz,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Fragen zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihre Berechnungen von hier aus nicht im Einzelnen nachvollziehen kann. Die zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums des Innern hat jedoch versichert, dass durch das Gesetz Verluste im Lebenseinkommen nicht zu befürchten seien. Allenfalls könne es zu Abweichungen kommen, die in einen Bereich von unter 0,5 Prozent des Einkommens liegen. Sollte es wider Erwarten zu darüber hinausgehenden Abweichungen kommen bzw. sollte es in Ihrem Fall zu einer Herabsetzung kommen, möchte ich Sie darum bitten, es mir mitzuteilen. Ich würde mich selbstverständlich für eine Korrektur durch den Gesetzgeber einsetzen.

Ihre Kritik an den fehlenden Leistungsanreizen wird von der FDP-Bundestagsfraktion geteilt. Im Gesetzgebungsverfahren hat die FDP kritisiert, dass in diesem Bereich im Wesentlichen alles beim Alten bleibt. Weder die Instrumente noch das Volumen der Leistungsbezahlung sind aus der Sicht der FDP-Bundestagsfraktion zufriedenstellend. Wir hätten uns hier mehr Mut und Kreativität gewünscht. Hierzu waren die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD jedoch leider nicht bereit.

Mit freundlichen, liberalen Grüßen

Christian Ahrendt