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Christa Stewens
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Frage von Sabine L. •

Frage an Christa Stewens von Sabine L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Stewens,

in der 2. Lesung im April 2010, haben Sie sich bezüglich des Gesetzentwurfes "Echter Nichtraucherschutz" der ÖDP sehr kritisch geäußert. Wie z.B.

"beim Kinder- und Jugendschutz ist beim Gesetzentwurf "Echter Nichtraucherschutz" geschlampt worden und das muss man auch draußen deutlich thematisieren und vor dem Gesetzentwurf muss man nur warnen, denn hier wird der Kinder- und Jugendschutz nicht eingehalten. Es wird Tür und Tor geöffnet für Raucherclubs bei Jugendfreizeiteinrichtungen".

Leider habe ich bis heute - 6 Wochen nach der Lesung - weder von Ihnen selbst noch von der CSU irgendetwas gehört oder gelesen, daß die "Schlamperei draußen deutlich thematisiert" worden wäre noch daß Sie persönlich oder die CSU "vor dem Gesetzentwurf der ÖDP warnen"!

Mich würde jetzt interessieren, ob Sie persönlich und auch die CSU sich für die Beibehaltung des jetzigen Gesundheitsschutzgesetzes stark machen werden? Wenn ja, inwiefern?

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Lipp

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Lipp,

im bestehenden Gesundheitsschutzgesetz wurde der Zusatz "soweit sie öffentlich zugänglich sind" in Art 2 sowohl bei Nr. 2 und Nr. 8 gestrichen, da die Wirte die Lokale zu Raucherclubs umgewandelt haben und die Lokale, Gaststätten und Discos eben nicht mehr öffentlich zugänglich waren und damit das Rauchen für jedes Clubmitglied erlaubt war.

Im Gesetzentwurf des Volksbegehrens/Volksentscheids ist dieser Nebensatz bei Nr. 8 (Lokale und Gaststätten) gestrichen aber nicht bei Nr. 2 (Kultur- und Freizeiteinrichtungen), so dass in Spielhallen und Freizeiteinrichtungen, die insbesondere für Jugendliche gelten, die Unsitte der Raucherclubs wieder Einzug halten kann.

Ich thematisiere übrigens diese Tatsache ständig. Die CSU wird beim Thema Nichtraucherschutz keinen Wahlkampf machen, sondern lediglich objektiv informieren. Jeder, der abstimmt hat die Pflicht, sich selbst über die Unterschiede der beiden Gesetze zu informieren.
Beim Volksentscheid wird das bayerische Volk entscheiden, welche gesetzliche Regelung bevorzugt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Christa Stewens, MdL