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Christa Matschl
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Frage von Harald K. •

Frage an Christa Matschl von Harald K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Matschl,

zur zunehmenden (Tief)Fluglärmproblematik über den Dächern unserer Wohngebiete,
möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:

1. Warum werden Ortschaften, die NICHT in der An - und Abflugrichtung des Nürnberger Flughafens liegen, seit Anfang 2010 extrem mit Fluglärm belastet?

2. Warum duldet die Politik hier Grundrechtsverletzungen?
wie: Verletzung der Garantie der körperlichen Unversehrtheit
Verletzung der Garantie der uneingeschränkten Immobiliennutzung
Verletzung der freien Entfaltung der Persönlichkeit
sowie tägliche Nötigung, Haus - und Landfriedensbruch
Bedeutet Demokratie, Verletzung der Bürgerrechte?

mit freundlichen Grüßen
Harald Krahl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Krahl,

nach der Stellungnahme aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie kann ich Ihnen folgendes zu Ihrer Anfrage bezüglich des Fluglärms in der Gemeinde Eckental mitteilen:

Nach Angaben des Ministeriums hat sich die Gesamtzahl der jährlichen Flugbewegungen am Flughafen Nürnberg im Jahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr nur marginal verändert. Es war sogar ein leichter Rückgang um weniger als 1% zu verzeichnen. Die Immissionsberichte des Flughafens Nürnberg sind zudem online auf der Homepage des Flughafens Nürnberg verfügbar. Darüber hinaus hat sich weder der Flugzeugmix merklich verändert, noch werden bei Start und Landung andere als die seit vielen Jahren geltenden Verfahren (die vorgegebenen Flugwege nach Seite und Höhe) geflogen.

Anflüge auf den Flughafen Nürnberg werden wie folgt durchgeführt: Bei Betriebsrichtung 28 (d.h. Landung in Richtung 280°) drehen von Norden kommende Luftfahrzeuge regelmäßig weit östlich der Gemeinde Eckental direkt in den Endanflug ein. Jedoch werden Luftfahrzeuge nach betrieblichen Erfordernissen wie temporär höherem Verkehrsaufkommen im Sinne eines geordneten und sicheren Flugbetriebs über eine so genannte Transition im Gegenanflug zur Landebahn geleitet. Die Transition für Luftfahrzeuge, die von nördlich gelegenen Flughäfen kommen, verläuft nördlich parallel zur Landebahn u.a. auch über die Gemeinde Eckental. Auch bei so genannten Sichtanflügen, die nur bei guten Sichtverhältnissen möglich sind und dann vergleichsweise sehr nah zum Flughafen auf den Endanflug eindrehen, kann Eckental tangiert oder direkt überflogen werden.

Abflüge vom Flughafen Nürnberg bei Betriebsrichtung 10 (d.h. Starts in Richtung 100°) mit nördlichem Flugziel schwenken teilweise - wenn betrieblich möglich - schon vor den Städten Röthenbach und Lauf in Richtung Norden und führen dann u.a. über die Gemeinde Eckental.

Bei zusammenfassender Betrachtung von außen ergeben sich aufgrund der in der Regel relativ großen Flughöhen über der Gemeinde Eckental keine relevanten Lärmbelästigungen. Die von Ihnen angesprochene extreme Zunahme des Fluglärms seit dem Jahr 2010 lässt sich durch die An- und Abflüge bzw. die Flugrouten nicht belegen. Gleichwohl habe ich Verständnis, wenn Sie die Über- oder Vorbeiflüge als belästigend empfinden.

Abschließend möchte ich Sie noch auf den Internetauftritt der Deutschen Flugsicherung GmbH (www.dfs.de) aufmerksam machen, wo unter der Rubrik „Fliegen und Umwelt“ die tatsächlichen Flugverläufe bei Starts und Landungen (einschließlich Höhenbezug) an deutschen Flughäfen veröffentlicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christa Matschl, MdL