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Carsten Träger
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Frage von Corinna G. •

Frage an Carsten Träger von Corinna G.

Hallo Carsten!

Vielen Dank für deine ausführliche und schnelle Antwort!!!
(In dem Punkt bist du deutlich fitter als Marlene...). ;-)

Ich muss dich aber schon darauf hinweisen, dass deine Logik hakt...

Bei der Veranstaltung in Neustadt hast du gesagt, Fracking werde es in Deutschland nicht geben, ganz gleich, was im Koalitionsvertrag steht.

Jetzt sagtst du, indem du in einem rhetorischen Spiel z.B. Geothermie in die Fracking-Debatte einbezieht, dass es in Deutschland schon lange Fracking gebe und es deshalb nicht verboten werden könne.

Du arbeitet mit bewusst unterschiedlichen Definitionen, um dich aus der Affäre zu ziehen. Denn du weißt genau, dass sich meine Frage nicht auf konventionelle Gasförderung und schon gar nicht auf Geothermie bezog. Und der Antrag der Opposition auch nicht. Also hör auf, dir mit gekünstelten Wortspielereien, bei denen du die Definition eines Begriffs nach Belieben deinem jeweiligen Zweck anpasst, die Welt schönzureden!

Abgesehen davon: Fällt dir auf, dass sich deine Antwort fast ausschließlich auf das Wohl von Energiekonzernen und deren eventuelle Klagen bezieht? Nicht auf die Bürger_innen dieses Landes? Das zeigt deutlich einerseits deine Prioritäten und andererseits, wie sehr du die Konzerne bereits jetzt fürchtest...

Führt diese Angst dann wenigstens dazu, dass du TTIP, CETA und andere Handelsabkommen, die ordentliche Gerichte aushebeln, ablehnst und dagegen stimmst?

Beste Grüße,

Corinna

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Antwort von
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Hallo Corinna,

es gibt einen Unterschied zwischen dem so genannten "konventionellen" und "unkonventionellen" Fracking. Ich habe in meiner Antwort versucht, diesen Unterschied mit "herkömmlicher Erdgasförderung" und "amerikanischem Fracking" klar zu machen. Es bleibt das Ziel, dass diese Art von Fracking in Deutschland nicht stattfinden wird - darum ging es von Anfang an (auch in Neustadt) und darum geht es immer noch.

Der Weg dorthin ist nicht einfach. Eben weil es das konventionelle Fracking bereits gibt, kann das unkonventionelle Fracking nicht einfach mit einem Federstrich verboten werden. Ein solches Verbot hätte vor dem Verfassungsgericht nicht lange Bestand. Das habe ich in meiner letzten Antwort aber bereits erläutert. Ich schlage vor, dass wir einfach mal telefonieren oder uns treffen, um uns auszutauschen. Würde mich freuen.

Viele Grüße
Carsten

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