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Frage von Sören K. •

Frage an Carsten Träger von Sören K. bezüglich Familie

Wie ist die Forderung bezüglich dem Ausbau von Kita-Plätzen vereinbar mi Artikel 6.2 des Grundgesetzes "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst obliegene Pflicht.", wenn diese Pflicht an die Erzieher der Kitas abgegeben wird.?

Ich bin 15 Jahre alt und verstehe nicht, warum die Bedürfnisse der Kleinstkinder (Alter von 0- 3 Jahren) hier nicht stärker vertreten werden. Diese würden sich sicher eine Betreuung durch Ihre Eltern wünschen.

Gruß
Sören Knof

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Antwort von
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Hallo Sören Knof,

ich sehe keinerlei Widerspruch zwischen dem Ausbau von Kita-Plätzen zu dem zitierten Artikel im Grundgesetz - schließlich wird ja kein Kind gezwungen, in die Krippe oder den Kindergarten zu gehen. Es ist und bleibt die freie Entscheidung der Eltern, ob sie ihr Kind lieber zu Hause selbst den ganzen Tag betreuen und erziehen möchten, oder ob sie das Angebot eines Kita-Platzes annehmen. (Übrigens widerspricht die allgemein gültige Schulpflicht auch nicht dem Grundgesetz.)

Es ist allerdings eine Tatsache, dass es für die Bezieher von kleineren und mittleren Einkommen immer schwieriger wird, als Alleinverdiener eine junge Familie zu ernähren - ich bin selbst junger Familienvater und arbeite bei der Sparkasse Fürth. Dort verdiene ich exakt das statistische Durchschnittseinkommen. Ich weiß also von was ich rede, wenn ich sage, dass wir darauf angewiesen sind, dass meine Frau ebenfalls noch in Teilzeit berufstätig ist. Und damit bin ich beim Punkt: Es ist notwendig, dass mehr Kita-Plätze angeboten werden, wenn zunehmend mehr Paare beide zumindest teilweise arbeiten möchten.

Und: Ich möchte den jungen Familien die Wahlfreiheit auch deshalb geben, weil es viele, viele gut ausgebildete junge Frauen gibt, die gerne Kindererziehung UND Berufstätigkeit verbinden MÖCHTEN.

Viele Grüße nach Cadolzburg
Carsten Träger

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