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Carsten Schneider
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Frage von Heinz S. •

Frage an Carsten Schneider von Heinz S. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Schneider.

Bezieht ein Rentner neben seiner Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch eine Betriebsrente, so hat der
Rentner die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Betriebsrente allein und in voller Höhe zu tragen.
Ich empfinde diese gesetzliche Regelung (SPD-Initiative!!) als zutiefst sozial ungerecht und erwarte nach langjährigen Diskussionen zu diesem Thema nun endlich eine schnelle Gesetzesänderung zu Gunsten der Betriebsrentenbezieher.
Wann ist damit zu rechnen?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüße
H. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Seit 2004 wird bei Betriebsrenten der volle Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Nur Betriebsrenten bis zu einer Höhe von 152,25 Euro sind beitragsfrei. Wird diese Freigrenze überschritten, ist auf die gesamte Auszahlungssumme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag fällig. Dieser Effekt hemmt die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Alterssicherung. Die SPD fordert seit einiger Zeit, angesichts hoher Rücklagen der Krankenkassen, ein Ende der so genannten Doppelverbeitragung bei Betriebsrentnern und zusätzlich die Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag.
Ich freue mich, wenn sich die CDU in dieser Sache nun endlich bewegt. Gesundheitsminister Spahn muss dazu zügig ein solides Finanzierungssystem vorlegen. Auf die fachliche Unterstützung und den politischen Druck der SPD kann sich der CDU-Gesundheitsminister in dieser Angelegenheit verlassen. Nachdem sich beide Parteien einig sind, bin ich aber optimistisch, dass wir erste Arbeitsfortschritte bereits 2019 erzielen können.

Beste Grüße
Carsten Schneider

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