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Carsten Schneider
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Frage von Ralph L. •

Frage an Carsten Schneider von Ralph L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schneider,

Ich hatte beim Bundesrechnungshof um Zusendung der Prüfberichte für die Finanzen der Fraktionen gebeten, die nach dortige Auskunft 2013 und 2017 erstellt wurden. Der Bundesrechnungshof verweigert die Herausgabe mit dem Argument, dass Ihre Fraktionen wie auch die anderen Fraktionen de Herausgabe widersprochen haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach die öffentliche Berichterstattung über die Fraktionsfinanzen angeordnet. Zu dieser öffentlichen und transparenten Berichterstattung zählen logischer Weise auch die Prüfberichte, da ansonsten sich die Öffentlichkeit wie verfassungsrechtlich gewollt kein Bild machen kann.
Hinsichtlich der einzelnen vom Bundesrechnungshof genannten Gründe darf ich auf meine Antwort an die Behörde vom 10. Oktober 2018 verweisen (siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/prufberichte-bundestagsfraktionen ).

Ich bitte zunächst um Klärung, ob Ihre Fraktion tatsächlich de Herausgabe widersprochen hat und wieso. Ich würde mich freuen, wenn Sie dabei auch hinsichtlich der von mir dargelegten Gegenargumentationen eingehen könnten.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

zunächst vielen Dank für Ihre Mail. Die Frage, ob die abschließenden Prüfberichte des Rechnungshofes nach geltender Rechtslage veröffentlicht werden müssen, ist nach meiner Kenntnis gegenwärtig Gegenstand gerichtlicher Prüfung.
Unabhängig von der Veröffentlichung der Prüfberichte unterliegen die Fraktionen aber einer engen und strengen Kontrolle, was die Verwendung der ihr nach dem Abgeordnetengesetz zugewiesenen Mittel angeht.
Der Bundesrechnungshof prüft regelmäßig die unterschiedlichsten Bereiche der Fraktionsfinanzen auf wirtschaftliche und ordnungsgemäße Verwendung der Bundesmittel. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden der Bundestagsverwaltung übermittelt, die ihrerseits prüft, ob Verstöße gegen das Parteiengesetz vorliegen. Die Fraktionen sind nach dem Abgeordnetengesetz verpflichtet, jährlich über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft abzulegen. Die Rechenschaftsberichte sind von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu testieren und sie werden als Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Dem legitimen Anspruch an Kontrolle und Transparenz in Sachen Fraktionsfinanzen, ist aus meiner Sicht damit sehr umfassend Genüge getan.

Beste Grüße
Carsten Schneider

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