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Carsten Schneider
SPD
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Frage von Juergen V. •

Frage an Carsten Schneider von Juergen V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schneider,

in der heutigen (15.06.) Plenardebatte führten Sie aus, warum eine Erhöhung der Parteifinanzen um 15 Prozent nötig sei ? Durch die Vergrößerung des Parlamentes und eine weitere üppige Diätenerhöhung wurden schon hohe Summen für die Parlamentsarbeit vom Steuerzahler in dieser Legislaturperiode zusätzlich geleistet.
Bleiben Sie daher bei Ihrer Argumentation? Wenn große Parteien Wählerstimmen verlieren müssen sie auch mit den bisherigen Mitteln auskommen und um Überzeugung beim Bürger kämpfen.
Viele Rentner mit knapper Rente müssen Flaschensammeln um überhaupt einigermaßen über die Runden zu kommen. Eine Rentnerin wurde sogar verurteil weil Sie im Bahnhof München Flaschen sammelte.
Werden sie trotzdem an dieser umstrittenen Neuregelung festhalten?

Mit bestem Dank für Beantwortung und freundlichem Gruß
J. V.

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Sehr geehrter Herr V.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne möchte ich Ihnen erläutern, warum das Parteiengesetz zugunsten aller politischen Parteien in Deutschland geändert wurde.
In Deutschland gibt es eine staatliche Teilfinanzierung der Parteien. Diese dient der Wahrung der Chancengleichheit der Parteien, damit nicht Parteien, die auf Grund ihrer politischen Positionen viele und hohe Spenden - etwa von finanzstarken Konzernen - erhalten, im politischen Wettbewerb bevorteilt werden. Die Kriterien für die staatliche Finanzierung sind im Parteiengesetz geregelt.
Die Finanzierung der politischen Parteien ist außerdem durch eine Obergrenze gedeckelt. Seit 2013 wird diese absolute Obergrenze jährlich gemäß eines vom Statistischen Bundesamt ermittelten und für Parteiausgaben typischen, Preisindexes angepasst. Dieser Index berücksichtigt steigende Kosten in den Bereichen, die der Index abbildet, also im Wesentlichen die Inflation. Erstmals seit dem Jahr 2011 wurde die absolute Obergrenze für die Gesamtsumme der staatlichen Mittel, mit denen in einem Jahr alle Parteien unterstützt werden, einmalig erhöht. Künftig gilt wieder die jährliche Anpassung nach dem Preisindex.
Die Erhöhung ist auch notwendig, da die oben genannten Kriterien keine Kosten berücksichtigen, die den Parteien durch erhebliche Veränderungen politischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen im Rahmen der ihnen durch unser Grundgesetz übertragenen Aufgaben entstehen. Solche Veränderungen haben in den letzten Jahren stattgefunden.
Wir erleben überall die Digitalisierung unserer Welt. Industrie 4.0, Arbeit 4.0, Big Data, Social Media, usw. sind die Stichworte, die wir alle kennen. Auch politische Willensbildung findet immer mehr digital statt. Parteien haben den Auftrag, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Die Parteien müssen zur Sicherstellung dieses Auftrages die neuen digitalen Kommunikationswege aktiv nutzen. Die Kommunikation muss dabei auch online in einem geschützten Raum stattfinden können, muss darüber hinaus gegen Cyberangriffe geschützt werden und wird dadurch technisch und finanziell anspruchsvoller. Neue Instrumente der innerparteilichen Willensbildungs- und Beteiligung erhöhen den Aufwand noch einmal erheblich.
Um den Parteien die Wahrnehmung dieser neuen Aufgaben und Erfordernisse im Rahmen ihres Verfassungsauftrages zu ermöglichen, wurde Obergrenze einmalig angehoben werden.
Der zuständige Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen eine öffentliche Sachverständigenanhörung durchgeführt. Sachverständige und Experten haben bestätigt, dass die unabhängige Finanzierung für die politischen Parteien notwendig sei und sich bewährt habe und die Anhebung verhältnismäßig sei. Das transparente System garantiert auch eine jährliche Veröffentlichung der Parteienfinanzierung.
Es bleibt festzuhalten, dass die staatliche Parteienfinanzierung weniger als 50 Prozent der Gesamteinnahmen der Parteien ausmacht. Nicht nur die SPD, sondern auch alle im Bundestag vertretenen Parteien erhalten höhere staatliche Zuwendungen.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schneider

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