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Carsten Schneider
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Frage von Andreas T. •

Frage an Carsten Schneider von Andreas T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr gehrter Herr Schneider,

Anbei Übersende ich Ihnen ein paar Fragen welche ich habe.
Falls es ihrerseits Fragen gibt ich beantworte diese gern. Der Platz hier ist leider zuwenig um einen Sachverhalt zu schildern.

Warum werden SB nicht besser vor Mobbern geschützt? Was nutzt eine SB-Vertretung, ein Betriebsrat und ähnliche Ansprechpartner wenn ein Mobber 7 Mitarbeiter aus einer Behörde gemobbt hat? In diesem Fall RV Thüringen Abt. 700.

Die Arge hat keine SB/Reha-Abt. Wie sollen SB optimal vermittelt, betreut und ausgebildet werden wenn keine Fachkräfte da sind?

Warum erhalten SB nicht mehr ALG 2 wenn sie schon schwer oder gar nicht vermittelbar sind? Warum gehen die Mitarbeiter der ARGE nicht bundesweit in die Firmen und bieten SB mit 90% Förderung Lohn- und Lohnnebenkosten an?

Wieso werden Behinderte die keine Beziehungen haben um Arbeit zu bekommen wie Dreck behandelt? Weshalb müssen Sie dauernd Eingaben schreiben damit man endlich was tut für Sie ?

Wieso muß man einer Reha-Stelle im AA sagen was man mit diesen Behinderungen nicht beruflich machen darf? Haben diese keine Möglichkeit sich über die Folgen von Behinderungen zu informieren? Zum Beispiel das ein Mensch der vom 14 bis Ende 18. Lebensjahr Möbius Scheuermann hatte nur begrenzt Heben kann. Im Fall nur bis 15 kg und in Ausnahme bis 20 kg. Wird aber zum Heben vermittelt während 4 Wochen später Stellen im kaufmännischen Bereich frei sind die wesendlich besser für ihn geeignet sind? Warum kapituliert eine Reha-Abt. im AA anstatt den SB ordentlich zu beraten?

Wieso sind so einer Reha-Abt. nicht in Informationstafeln z. B. Adressen von aller Art Betreuern (Arzt, Pysiologen o.ä.) angebracht das sich der SB informieren kann und Ansprechpartner findet?

So ich hoffe diese Fragen klären mal den Sachverhalt was zu verbessern wäre auf.

Mfg
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Anmerkung der Redaktion
Die Abkürzung SB bezieht sich auf Schwerbehinderte.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Taschner,

für Ihre Frage danke ich Ihnen und antworte Ihnen gern, weil mit die Qualität und Leistungen der Berufsvermittlung mir sehr am Herzen liegen – besonders bei Schwerbehinderten.

Die SPD-Bundestagsfraktion kümmert sich intensiv um die Belange schwerbehinderter Menschen. Die soziale und berufliche Integration ist grundlegend für die menschliche Teilhabe und uns besonders wichtig. Aus diesem Grund setzt sich eine Arbeitsgruppe für die Verbesserung der gesetzlichen Regelungen für behinderte Menschen ein und berücksichtigt dabei die speziellen Bedürfnisse.

Mobbing ist ein sehr ernst zu nehmendes Thema. Es gibt bereits einige gesetzliche Regelungen, die Mobbing vorbeugen und ahnden sollten. Im Strafgesetzbuch sind dies beispielsweise: Körperverletzung (§ 223 StGB); Beleidigung (§185 StGB); Verleumdung (§ 187 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB). Ob gegen die Regelungen verstoßen wird, können allerdings nur Beschäftigte und Kollegen in den jeweiligen Einrichtungen selbst überprüfen. Der Tatbestand des Mobbings ist in der deutschen Rechtsprechung nicht ausdrücklich erwähnt.

Ihren Fall muss man als ganzes betrachten, auf der Grundlage der von Ihnen geschilderten Informationen kann ich keine Aussagen treffen. Ich biete Ihnen daher an, einen persönlichen Termin mit meinem Büro in Erfurt zu vereinbaren (Tel. 0361/2 666 815).

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Schneider

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