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Carsten Müller
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Frage von Kerstin S. •

Frage an Carsten Müller von Kerstin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Müller, wie intensiv haben Sie sich mit den Aufgaben der Berufsbetreuer auseinandergesetzt? Wie konnte es zu den aktuellen Empfehlungen kommen? Ist den Verantwortlichen bewusst, dass damit der Reformprozess gestoppt wird? Weiter hochqualifizierte Kollegen müssten aufhören. Allein der Evaluierungszeitraum ist eine Zumutung.
Warum wird erst auf die Ergebnisse der Studie gewartet, die eindeutige Aussagen zur Erforderlichkeit der Vergütungserhöhung macht um dann alles infrage zu stellen. Wie soll eine unterstützende Entscheidungsfindung gewährleistet werden, wenn die Voraussetzungen dafür beschnitten wird?
Ist Ihnen bewusst, dass unsere Betreuten psychiatrische Erkrankungen haben und wir
die Verantwortung tragen für Menschen mit denen oftmals kaum jemand zu tun haben will? Warum ist das nicht eine Vergütung Wert, die auch eine Altersvorsorge für uns ermöglicht. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung, dass die Empfehlung des Finanz- und Rechtsausschusses gestoppt wird. Freundliche Grüße K. S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage, zu der ich sehr gern Stellung beziehe:

Wir befinden uns aktuell mittendrin im parlamentarischen Prozess der Beratung des Gesetzentwurfs zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung. Vergangene Woche fand die erste Lesung im Deutschen Bundestag statt, nunmehr beginnen die Ausschussberatungen. Zudem soll am 6. Mai eine Sachverständigenanhörung stattfinden. Fest steht für mich: Die Arbeit von qualifizierten Betreuern muss angemessen finanziert werden! Für viele Betreuungsvereine und Berufsbetreuer ist es ‚fünf vor zwölf‘. Erste Vereine, die auch ehrenamtliche Betreuer unterstützen, und Selbständige haben bereits aufgegeben. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung der Vergütung um 17 Prozent dürfte ein tragfähiger Kompromiss sein, mit dem Länder und Betreuer auf beiden Seiten an ihre Grenzen gehen. Der Evaluierungszeitraum von vier Jahren erscheint mir angemessen, um wirklich abbildbare, nachvollziehbare Daten erheben und substantielle Erkenntnisse gewinnen zu können, aus denen dann wiederum entsprechende Schlussfolgerungen gezogen werden können. So sieht das Gesetz vor, dass unter anderem die Entwicklungen im Betreuungsrecht, aber auch im sozialrechtlichen Hilfesystem und deren Auswirkungen auf die Arbeit der beruflichen Betreuer ausgewertet werden sollen. Ziel ist die Schaffung einer hinreichenden und belastbaren Datengrundlage, um insbesondere die Angemessenheit der festgesetzten Fallpauschalen, namentlich auch im Hinblick auf die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung, überprüfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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