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Carsten Müller
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Frage von Christoph R. •

Frage an Carsten Müller von Christoph R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Müller,

sie sind in diesem Moment der Politiker mit der aktuellen Antwort auf abgeordnetenwatch.de. Daher trifft meine Frage sie, passender Weise ein Unionsmitglied und Befürworter des Zugangserschwerungsgesetzes. Nebenbei bemerkt, die Degeneration des Wortes „Sperre“ bei Ankündigung der Gesetzesinitiative hin zu Erschwerung, ist schon Grund genug über den Sinngehalt des Gesetzes nachzudenken. Aber ich möchte weder sie noch mich noch jemanden Anderen mit der x-ten Wiederholung der Argumente behelligen. Ich bitte sie, das in ihrer Antwort ebenfalls zu berücksichtigen.

Trotzdem habe ich eine Frage zur Informationspolitik in dieser Sache:

Frage: Wann wird speziell die Union in ihrer Argumentationsführung berücksichtigen, dass nach Aussagen ihrer eigenen Quellen (Sellström, Pressestelle des BKA) eine Zugangserschwerung nur gegen die Verbreitung von Kinderpornographie wirksam ist. Ein Rückgang der Produktion ist ebenso wenig durch ihre eigenen Quellen belegt, wie eine Auswirkung auf die Häufigkeit des zugrunde liegenden Missbrauchs.

Die Antwort der Frage ist sehr bedeutsam. In Befragungen, auch bei der durch das BMFSJS bei Allensbach in Auftrag gegebenen, wird immer wieder suggeriert, es Gäbe einen kausalen und belegbaren Zusammenhang zwischen den geplanten Sperren und dem direkten unmittelbaren Schutz der Kinder. Ihre eigenen Quellen bleiben diesen Nachweis schuldig.
Dass die Initiative ohne belastbare Untersuchungen gestartet wurde, belegt meiner Auffassung nach schon die Antwort der Regierung auf die kleine Anfrage der FDP ( http://tinyurl.com/n9h2qp ).

Ich würde mich über eine gezielte Antwort auf die Frage, frei von Bekundungen der Motivation und Belehrungen über das StGB, freuen. Über weitere Quellenangaben zur Dokumentation einer Kausalität von Verbreitung und Missbrauch wäre ich ebenfalls dankbar.
Solange dieser Zusammenhang nicht belegt ist, argumentiert die Union nur mit einer Tatsachenbehauptung.

Mit freundlichem Gruß
C. Ripcke

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Sehr geehrter Herr Ripcke,

vielen Dank für Ihre Frage vom 27. Juni 2009 zum Thema Zugangserschwerungsgesetz.

Die Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischem Material im Internet ist die logische Konsequenz der rechtsstaatlichen Regeln, die eben auch für das Internet gelten. Ebenso wie bei strafbewehrten Druck-Erzeugnissen müssen auch bei digitalen Erzeugnissen sowohl die Vertriebswege als auch das strafbewehrte Material gekappt bzw. beschlagnahmt werden. Daher kann hier nicht von einer Zensur gesprochen werden, wie Heinrich Wefing in seinem Artikel „Keine Zensur“ (Die Zeit 29/2009) anschaulich zusammenfasst (http://www.zeit.de/2009/29/Zensur).

Wie bei allen Gesetzesvorhaben im Deutschen Bundestag hat das Parlament auch zu diesem Thema auf die Kompetenz von Experten zurückgegriffen. In den Ausschussanhörungen kamen unter anderem die auf dem Gebiet des Kindesmissbrauchs und des Kinderpornografiekonsums forschenden Wissenschaftler Prof. Dr. Dr. Klaus M. Beier vom Präventionsprojekt Kinderpornografie an der Berliner Charité und Prof. Dr. med. M.Osterheider von der Abteilung für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Regensburg zu Wort. Der Stellungnahme von Herrn Prof. Osterheider zur Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages am 27. Mai 2009 ist Folgendes zu entnehmen: „Mit zunehmendem Kinderpornographiekonsum verlieren auch zuvor nicht straffällige Täter zunehmend den Alltagsbezug, so dass die Interaktion mit Gleichgesinnten zu einer Art "gegenseitiger Bestätigung" führt. Es entsteht somit zwangsläufig eine Herabsetzung der Grenze zwischen Realität und Phantasie. Das heißt, pädophil veranlagte Personen, die ohne die Möglichkeiten eines Netzes Gleichgesinnter sozial isoliert bleiben würden, werden ermutigt, ihre sexuellen Wünsche auch real (in Taten) umzusetzen.“

Viel wichtiger ist aber, dass die Verbreitung von kinderpornografischem Material so gut es geht erschwert wird, um den dahinterstehenden Personen und Organisationen die (finanziellen) Anreize zu nehmen. Selbstverständlich wird auch weiterhin alles dafür getan, um den Missbrauch selbst zu verhindern. Das Zugangserschwerungsgesetz ist nur ein Teil der Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornografie.

Meines Erachtens darf aus diesen Gründen nicht auf die Möglichkeit einer Zugangserschwerung verzichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller MdB

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