Carsten Körber MdB
Carsten Körber
CDU
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Frage von Jan K. •

Frage an Carsten Körber von Jan K.

Hallo Herr Koerber,

Wieso haben Sie einem Einsatz der Streitkraefte in Syrien zugestimmt? Was erhoffen Sie sich von einer militaerischen Intervention mittels fragwuerdiger Angriffe aus der Luft? Sind sie nicht besorgt, dass in Ihrem Namen ganz normale Syrer, Arbeiter, Lehrer, Mediziner, Frauen und Kinder sterben? War ihnen der verfehlte Luftschlag der USA auf ein Krankenhaus in Afghanistan, in welchem die INGO MSF arbeitete, und hierdurch Entwicklunsghelfer und Aerzte umkamen, keine Lehre?
Wie koennen diese Luftschlaege zu einer Loesung in Syrien beitragen? Worin sehen Sie die Loesung? Denken Sie nicht, dass es wie schon im Irak die gesamte Situation nur noch verschlechtert?
Sollten wir dann nicht zumindest gleichzeitig die Flucht aus den Krisengebieten erleichtern und nicht tausende Menschen im Mittelmeer sterben lassen? Immerhin fliehen die Menschen wegen dem von Ihnen verschaerften Krieg.

Mit freundlichen Gruessen

Carsten Körber MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Khan,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage bei www.abgeordnetenwatch.de, in der Sie Bezug nehmen auf den vom Deutschen Bundestag Ende vergangener Woche beschlossenen Einsatz der Bundeswehr in Syrien. Zu diesem die aktuelle Tagespolitik maßgeblich bestimmenden Thema habe ich eine Vielzahl von persönlichen Gesprächen geführt sowie viele E-Mails und Briefe erhalten. Die vielfach aus diesen Äußerungen hervorgehenden Bedenken nehmen meine Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich durchaus ernst. Erlauben Sie mir, dass ich Ihnen zu diesem Einsatz meinen Standpunkt darlege. Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Schreiben bitte ich zugleich aber auch um Ihr Verständnis, wenn ich nicht auf jedes einzelne der vorgetragenen Argumente eingehen kann.

Die Attentate in Paris vom 13. November waren nicht nur ein Angriff auf Frankreich, sondern sie waren auch ein Angriff auf unsere westliche, offene und freiheitliche Gesellschaft. Die Attentate hätten genauso gut auch in Deutschland stattfinden können. Deshalb halte ich es für dringend geboten, mit Frankreich Solidarität zu üben, denn wir verteidigen damit unsere gemeinsamen Werte und unsere demokratisch-freiheitliche und offene Art zu leben.

Auch unser Land steht, nicht zuletzt auch wegen der Unterstützung, die wir den Kurden im Nordirak im Kampf gegen den selbsternannten „Islamischen Staat“ zukommen lassen, längst im Fadenkreuz des islamistischen Terrors. Dass es hierzulande bislang nicht zu einem großen Anschlag gekommen ist, haben wir in erster Linie der hervorragenden Arbeit unserer Sicherheitsbehörden zu verdanken.

Kein Abgeordneter trifft eine derartige Entscheidung leichtfertig und ohne vorher das Für und Wider sorgfältig abzuwägen. Auch ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht. Natürlich bin ich mir der Risiken bewusst, die mit einem derartigen Einsatz unserer Soldatinnen und Soldaten für deren Leib und Leben verbunden sind.

Dem Argument, durch unsere Beteiligung am Syrien-Einsatz würden wir nur den Zorn der Terroristen auf uns ziehen, werde ich nicht folgen, ich halte es sogar für sehr gefährlich. Damit würden wir letztlich vor den Terroristen zurückweichen und damit viel von dem aufgeben, was uns ausmacht. Das werde ich nicht verantworten.

Ziel der internationalen Koalition ist es, dem IS seine territoriale Basis zu nehmen und ihm die Möglichkeit zu nehmen, weitere terroristische Anschläge in Europa durchführen zu können. Letzten Endes geht es aber darum, die Terrororganisation IS endgültig auszuschalten und zu vernichten und damit die Fortsetzung der barbarischen Gräueltaten des IS gerade auch gegen die Zivilbevölkerung in Syrien und im Irak zu verhindern.

Nach gründlicher Abwägung all dieser Argumente habe ich dem Antrag der Bundesregierung, deutsche Soldatinnen und Soldaten im Kampf gegen den sog. Islamischen Staates in Syrien einzusetzen, zugestimmt.

Dieser Einsatz der Bundeswehr ist entgegen manch vorgetragener Behauptung nicht völkerrechtswidrig. Grundlage bilden der Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen mit seinem kollektiven Recht auf Selbstverteidigung i.V. mit Art. 42 Abs. 7 des Vertrags über die Europäische Union sowie diversen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates. Der von der Bundesregierung vorgeschlagene Beitrag dient dabei dem Kampf gegen den Terrorismus im Rahmen der Allianz gegen den IS. Er soll durch die Bereitstellung von Luftbetankung, Aufklärung (insbesondere luft-, raum- und seegestützt), Begleitschutz für den französischen Flugzeugträger Charles de Gaulle und Stabspersonal zur Unterstützung erfolgen. Der Einsatz von Bodentruppen ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Insgesamt sollen sich an dem Einsatz bis zu 1200 Soldatinnen und Soldaten mit Ausrüstung beteiligen. Der Einsatz unserer Streitkräfte soll vorrangig im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien sowie auf dem Territorialgebiet von Staaten erfolgen, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzenden Seegebieten.

Der Einsatz soll zunächst bis zum 31.12.2016 befristet sein. Er ist eingebettet in einen breiten politischen Ansatz, der von der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen wird und politische, humanitäre, und militärische Ebenen hat. Ziel ist es, den IS einzudämmen, seine Finanzierungsquellen auszutrocknen und den Irak so zu stabilisieren, dass alle Bevölkerungsgruppen angemessen eingebunden werden. Ebenso soll durch diplomatische Bemühungen auf internationaler Ebene eine nachhaltige politische Befriedung Syriens und der Region erreicht werden.

Neben den unmittelbaren Unterstützungsleistungen im Kampf gegen den IS plant die Bundesregierung weiterhin, die französischen Streitkräfte durch die Übernahme von stärkerer Verantwortung in Mali sowie durch die Bereitstellung medizinischer Soforthilfe bei eventuellen weiteren Großschadensereignissen in Frankreich zu entlasten.

Es wäre ein Trugschluss zu glauben, durch Nichthandeln werde die Bedrohungslage in Deutschland geringer. Es wäre falsch, wenn wir unsere politischen Entscheidungen davon abhängig machten, ob dadurch ggf. Anschläge durch den IS bei uns provoziert würden. Das wäre nicht im Sinne unserer freiheitlichen Demokratie. Dann hätte der islamistische Terrorismus gewonnen.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Körber

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