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Frage von Guntram Seiß, D. •

Frage an Carola Veit von Guntram Seiß, D. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Meißner,

Ihre Auffassung zu der Frage von Herrn Meißner, seine aus der vermutlich eigenen Erfahrung mit deutschen Familiengerichten und Jugendämtern heraus gestellte Frage vom 01.10.2013 benötige ein "Rechtsgutachten", teile ich nicht.
Familie und Kinder ist eines der wenigen Themen der Lebenswirklichkeit, bei der wirklich JEDER Bürger eigene Erfahrungen sammelt (sowohl als Kind wie als Erwachsener) und somit "zur Sache" beitragen kann. Dass in Deutschland mittlerweile Juristen, Psychologen und Sozialarbeiter GLAUBEN, mehr zu wissen als es jeder normale Mensch mit Lebenserfahrung oft weiß, und hier eine "Neinungshoheit" beanspruchen, darf Herr Meißner daher mit Recht hinterfragen.
Familienpolitik bedingt im Übrigen auch, dass Politiker zu diesem Thema auch eine POLITISCHE MEINUNG haben und äußern.
Daher frage ich Sie mal ganz direkt:
HABEN Sie zu den Fragen, die Herr Meißner stellt, keine Meinung, oder WOLLEN Sie keine Meinung äußern, weil Sie befürchten, damit bestimmten Berufsgruppen, die hier offenbar ein Alleinanspruch auf die Wahrheit haben wollen,vor den Kopf zu stoßen?
Ist es wirklich so abwegig, eine Rechtspraxis zu hinterfragen, die zwar jugendlichen Mördern und Dieben eine gewisse "verminderte Schuldfähigkeit" magels kindlichem/jugendlichem Urteilsvermögen zugesteht, aber Kindern in Scheidungssachen eine eigene, unbestechliche Meinung zugesteht, besonders dann, wenn die Folge dieser Meinung ist, dass Väter den Kontakt zu ihren Kindern verlieren und oft durch zu hohe Unterhaltsleistungen in den wirtschaftlichen Ruin getrieben werden und dann die noch verbleibenden Steuerzahler die Zeche zahlen müssen?

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