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Frage von Heiko K. •

Frage an Carola Veit von Heiko K. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Veit,

habe ich was verpasst oder wurde das Gesetz geändert in dem Kinder bis 14 Jahre nicht geschäftfähig sind ? Ich erlebe es fast täglich das Schulkinder im Alter unter 14 Jahren so ca. 6-13 Jahre tagtäglich Geld bezahlen müssen, um mit dem (HVV) Hamburger Verkehrsverbund zur Schule zu kommen. Wie kann es sein das ein Unternehmen Gesetze aushebelt und damit seit Jahrzehnten unbemerkt durchkommt ? Bitte hiermit um baldige Nachricht und Aufklärung.

Heiko Kohlmeyer (Radio Moderator bei www.radiowespennest.de)

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kohlmeyer,
 
richtig ist: Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind, sind nicht geschäftsfähig.

Aber sie können als Bote (nicht als Vertreter) eine Willenserklärung (mit dem Bus befördert werden wollen, nachdem der Fahrpreis entrichtet ist) ihrer Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter übermitteln. So kommt dann der Beförderungsvertrag bzw. Fahrkartenkauf zustande (Merksatz: "Ist das Kindlein noch so klein, so kann es doch schon Bote sein.").

Ab 7 sind Kinder ohnehin beschränkt geschäftsfähig; bei ihnen ist beim Fahrkartenkauf von einer Einwilligung der gesetzlichen Vertreter auszugehen.

Geändert hat sich da übrigens nichts; die entsprechenden Regelungen finden sie bei §§ 104 ff BGB, und hier ist noch eine recht gute Wikipedia-Erläuterung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit_%28Deutschland%29 .

Mit freundlichen Grüßen

Carola Veit.

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