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Carola Stauche
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Frage von Jürgen R. •

Frage an Carola Stauche von Jürgen R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Stauche,
Sie haben die Anträge der Grüne und der Linken zur Wasserrichtline der EU abgelehnt.
Auf Ihrer Internetseite schreiben Sie "Wasser ist Daseinsvorsorge und soll nicht privatisiert werden"...
Nun bin ich ein wenig verwirrt, sie sind g e g e n die Privatisierung der Wasserversorgung und gleichzeitig g e g e n die Änträge, die genau dieses fordern?!

Vielleicht können Sie zur Aufklärung dieses offensichlichen Widerspruches beitragen?!

MIt freundlichen Grüßen

Jürgen Reuß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reuß,

die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat und wird sich weiterhin auf allen Ebenen für die kommunale Trinkwasserversorgung einsetzen. Unsere Städte und Gemeinden sorgen für Trinkwasser in 1a-Qualität. Dieses bewährte Konzept muss beibehalten werden.

Den Anträgen der Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke und SPD konnte ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen, weil ihr Inhalt suggeriert, es gebe Privatisierungspläne. Auch in einigen Zeitungen wird vor einer Zwangsprivatisierung der Wasserversorgung gewarnt. Diese Behauptung ist falsch. Privater Wettbewerb ist nicht das Ziel der Richtlinie zur Konzessionsvergabe, die Teil eines Gesamtpaketes zur Modernisierung des Vergaberechts ist. Laut Bericht der Bundesregierung können die Kommunen auch künftig öffentliche Aufgaben wie die Wasserversorgung selbst wahrnehmen. Die Richtlinie lässt kommunale Eigenbetriebe unangetastet. Wenn eine Kommune Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wie Trinkwasserversorgung selbst erbringt, fällt sie nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Städte und Gemeinden können auch künftig die Wasserversorgung gemeinsam organisieren. Private Wasserversorger müssen nicht eingeschaltet werden. Wenn Kommunen entscheiden, private Anbieter einzubeziehen, ist allerdings eine öffentliche Ausschreibung erforderlich.
Angesichts der Bedenken aus Deutschland hat EU-Binnenmarktkommissar Barnier einen neuen Vorschlag angekündigt, der die besondere Situation der Mehrsparten-Stadtwerke in den Blick nimmt. Öffentliche Wasserversorger wie Stadtwerke haben oft weitere Standbeine. Zum Beispiel bieten sie im freien Wettbewerb auf liberalisierten Märkten wie dem Strommarkt Leistungen an. Das Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ich habe mich von Beginn an gegen eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung ausgesprochen. Auch das Land Thüringen hat und wird die Wasserversorgung weiter verbessern. Noch zu Zeiten von Ex-Ministerpräsident Dieter Althaus wurde viel Geld in die Hand genommen, um die Wasser- und Ausbaubeiträge bürgerfreundlicher zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

Carola Stauche