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Carola Stauche
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Frage von Jürgen R. •

Frage an Carola Stauche von Jürgen R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Stauche,

vielen Dank für Ihre prompte und "erhellende" Antwort.
Wenigstens besteht Einigkeit hinsichtlich der Priorität für die B 90 n.
Nur bin ich leider noch nicht klüger, warum der Antrag der LINKEN "dumm oder frech" sein soll. Wenn ich z.B. einen Antrag in den Kreistag Saalfeld-Rudolstadt einbringen möchte, sollte dieser folgende Angaben enthalten

- Problembeschreibung

- Beschlusstext

- Begründung und

- Finanzierungsvorschlag (Deckungsvorschlag).

All diese Angaben finde ich auch im Antrag der LINKEN im Bundestag zur B 90 n.

Ihr nebulöse Hinweis auf Formalien hilft mir nicht weiter. Warum sollte ein Antrag für ein bestimmtes Projekt zur Verbesserung der Autobahnanbindung -ausgerechnet in Ihrem Wahlkreis- nun "dumm oder frech" sein???

Mit freundlichen Grüßen

J.Reuß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reuß,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.
Die Hauptaufgabe des Haushaltsausschusses besteht darin, den von der Bundesregierung jährlich vorzulegenden Entwurf des Bundeshaushalts (§ 95 der Geschäftsordnung des Bundestages) federführend zu beraten. Im Haushaltsjahr 2013 beträgt dieser 302 Milliarden Euro. Davon erhält das Bundesverkehrsministerium etwa 10 Milliarden Euro. Nach dem Grundgesetz ist die Bundesregierung verantwortlich für Bau und Erhaltung der Bundesverkehrswege (Bundesschienenwege: Art. 87e GG, Bundeswasserstraßen: Art. 89 Abs. 2 GG, Bundesfernstraßen: Art. 90 GG). Über die Verwendung der Mittel entscheiden allerdings die Bundesländer eigenverantwortlich. Der Ausbau der B 90n wurde von der Landesregierung als dringlich eingestuft.
Über Einzelprojekte – beispielsweise aus dem Etat des Bundesverkehrsministeriums – wird nicht im Haushaltsausschuss beraten. Entsprechend kann auch nicht über einzelne Straßenbaumaßnahmen abgestimmt werden. Das sollten Abgeordnete des Deutschen Bundestages wissen. Wird dennoch ein solcher Antrag eingebracht muss man davon ausgehen, dass man sich nicht mit der Geschäftsordnung auseinandergesetzt hat, oder man diesen aus reinem Populismus gestellt hat. Wie Sie diesen Vorgang einordnen mag ich nicht voraus zu sehen.

Mit freundlichen Grüßen
Carola Stauche