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Frage von René F. •

Frage an Carina Gödecke von René F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Gödecke,

mit dieser Nachricht möchte ich meinen Unmut bezüglich Ihrer und Herr Uhlenbergs Reaktion gegenüber Herr Schwerd im Landtag ausdrücken. Sie ermahnten Herrn Schwerd am 30.03. während einer Rede für das Tragen eines T-Shirts der EFF mit der Begründung, “Politische Bekundungen” seien in Plenum nicht erwünscht.
Als erstes möchte ich eine Frage an sie richten. Wir verrichten sie Ihre politische Arbeit im Landtag als Präsidentin, wenn sie keine politischen Bekundungen dulden und von sich geben?

Außerdem möchte ich sie auf die Meinungsfreiheit die in Deutschland herrscht hinweisen. Ich weiß nicht, welche Regeln in ihrem Landtag ausgeschrieben sind, jedoch ist die Meinungsfreiheit ein Grundrecht, die jedem Menschen zu steht. Auch Herrn Schwerd im Zuge seiner politischen Arbeit.

Wenn sie anderer Meinung sind, lasse ich mich gerne belehren. Dann bitte ich sie jedoch auch Ihre Parteizugehörigkeit im Plenum nicht mehr zu erwähnen, weder in Schriftform noch mündlich. Das ist nach Ihrer Definition ebenfalls eine politische Bekundung und daher nicht erwünscht.

Mit freundlichen Grüßen
René Fischer
Steuerzahler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fischer,
vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch, die Sie in gleicher Weise an Herrn Vizepräsidenten Uhlenberg gerichtet haben. Sie beziehen sich in Ihrer Frage auf meinen Hinweis in der Sitzung des Landtags am 28.03.2014, in der ich Herrn Abgeordneten Schwerdt gebeten habe, bei seiner Rede sein Jackett zuzuknöpfen, um eine politische Aussage auf dem darunter getragenen T-Shirt zu verdecken. Dies hat Herr Schwerdt dann, wie Sie wissen, auch getan und seine Rede zum Breitbandausbau ungestört gehalten. Er hat in seinem Redebeitrag dezidiert den politischen Standpunkt seiner Fraktion dargestellt, und damit natürlich politische Bekundungen abgegeben.

Und genau darum geht es im Parlament, um das gesprochene Wort, um die politisch-parlamentarische verbale Auseinandersetzung, um die parlamentarische Debatte, und eben nicht um plakative, nonverbale Bekundungen. Das Parlament und insbesondere der Plenarsaal sind nämlich der Ort des politischen Meinungsstreits. Außerhalb des Landtags und besonders außerhalb des Plenarsaals kann es natürlich auch das Symbol, das Transparent oder das T-Shirt sein. Innerhalb des Plenarsaals aber nicht. Das ist allen Abgeordneten bekannt und wird bis auf bewusst herbeigeführte Ausnahmen auch respektiert und akzeptiert.

Selbstverständlich ist der Landtag der Ort für politische Bekundungen und politische Auseinandersetzungen. Wie Sie allerdings aus dem Zusammenhang meiner Äußerung sehen können, ging es mir darum, auf das Prinzip der Rede als Form der inhaltlichen Auseinandersetzung in der Plenarsitzung hinzuweisen. Die parlamentarische Debatte im Plenum und in den Ausschüssen ist auf Wort und Widerwort fokussiert, und Aktionen, Symbole, oder politische Aussagen durch besondere Kleidung haben hier keinen Platz. Diese Regel gilt generell in den Parlamenten, und natürlich auch im Deutschen Bundestag.

In seiner eigenen Persönlichen Erklärung hat Herr Schwerdt, wie Sie nachlesen können, dann auch genau darauf verwiesen, dass er das T-Shirt als ein Statement verstehe, und sich im Folgenden auf sein Recht auf Meinungsäußerung berufe.

Welche Regeln im Parlament gelten, entscheiden die Mitglieder des Landtags. Dabei gibt es geschriebene Regeln und ungeschriebene Regeln. Das Präsidium, das heißt die jeweiligen sitzungsleitenden Präsidenten, ist unter anderem auch gewählt, um gerade darauf zu achten. Es gehört nämlich ausdrücklich zu unseren Aufgaben, dafür zu sorgen, dass die Regeln von allen Abgeordneten eingehalten werden, bzw. dafür zu sorgen, dass mit allen Abgeordneten gleichermaßen fair und gerecht, im Rahmen der Anwendung der Regeln, umgegangen wird. Niemand darf benachteiligt, aber auch Niemand bevorteilt werden. Selbstverständlich geben wir im Rahmen der Sitzungsleitung bei Bedarf auch entsprechende Hinweise. Oder wir äußern Bitten, so wie in der von Ihnen nachgefragten Situation. Im Übrigen ist eine Bitte die sanfteste Form, um auf ein mögliches Fehlverhalten, ein Problem oder ein unübliches Verhalten hinzuweisen. Dies tun wir deshalb, um geradezu zu verhindern, dass Kolleginnen und Kollegen förmlich zur Ordnung gerufen werden müssen.

Zu den Regeln gehört übrigens auch, dass eine Präsidentin oder ein Vizepräsident sich während der Sitzungsleitung weder inhaltlich äußert, noch parteipolitische Positionen bezieht.
Worauf Sie sich an dieser Stelle mit Ihrer Frage beziehen, kann ich daher nicht nachvollziehen. Sofern wir - außerhalb der Sitzungsleitung - für unsere Fraktionen als Rednerinnen oder Redner auftreten, gelten für uns dieselben Regeln wie für alle anderen Abgeordneten auch.

Ich hoffe, ich habe den Hintergrund und den Zusammenhang meiner Bitte an Herrn Kollegen Schwerdt erläutern können, und Ihre Fragen damit beantwortet.

Mit herzlichen Grüßen
Carina Gödecke