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Frage von Volker S. •

Frage an Caren Marks von Volker S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Marks,

das zwischen der EU und Kanada geplante Freihandelsabkommen Ceta soll in Kraft treten, ohne daß der Deutsche Bundestag darüber abstimmt.

http://www.taz.de/!5288286/

Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt?

Wie könnte sich das auf die Bürgerverdrossenheit und das Anwachsen der Erfolge nationalkonservativer eurokritischer Politikangebote auswirken?

Mit freundlichen Grüßen
Volker H. Schendel – Ministerialrat a.D.
Isernhagen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schendel,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum vorläufigen Inkrafttreten des geplanten Handelsabkommens CETA. Gerne lege ich Ihnen meine Meinung zu diesem Thema dar.

Falls die EU-Kommission dem Rat vorschlagen wird, CETA vorläufig anzuwenden, wäre dies kein Novum. Die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge der EU ist im EU-Verfassungsrecht vorgesehen und entspricht der üblichen, langjährigen Praxis bei EU-Freihandelsabkommen. Immerhin hat die Bundesrepublik Deutschland der EU die ausschließliche Kompetenz zur Aushandlung und zum Abschluss von Handelsabkommen übertragen. Dafür gibt es gute Gründe. Wenn die EU mit ihrem großen Binnenmarkt gemeinsam mit einem Drittstaat verhandelt, hat sie eine bessere Verhandlungsposition als ein einzelner Mitgliedstaat. Davon profitiert insbesondere unser exportstarkes Land und gerade auch deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit dieser europäischen Integration geht natürlich einher, dass die Mitgliedstaaten Kompetenzen abgeben. Das war und ist politisch gewollt.

Die vorläufige Anwendung eines EU-Abkommens bezieht sich immer nur auf diejenigen Teile des Abkommens, die eindeutig in der EU-Zuständigkeit liegen. Die Bereiche, die in mitgliedstaatlicher Kompetenz verblieben sind, werden erst nach dem erfolgreichen Abschluss der nationalen Ratifizierungsverfahren in Kraft treten. Das gesamte Abkommen kann also erst dann in Kraft treten, wenn auch Bundestag und Bundesrat ihm zugestimmt haben.

Voraussetzung für die vorläufige Anwendung von CETA ist, dass sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament dem Abkommen zugestimmt haben. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments entspricht der üblichen Praxis und es ist völlig unstrittig, dass der Rat auch dieses Mal die Zustimmung des Europäischen Parlaments einholen wird. Damit wird die vorläufige Anwendung von CETA demokratisch legitimiert. Das Europäische Parlament nimmt seine Verantwortung sehr ernst. Es hat bereits Abkommen abgelehnt, die seinen Ansprüchen nicht genügen.

Es ist letztendlich die Entscheidung des Rates, welche Bereiche von CETA vorläufig angewendet werden. Die SPD-Bundestagsfraktion und ich sind der Auffassung, dass die Investitionsschutzbestimmungen der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden müssen, da hier auch mitgliedstaatliche Kompetenzen betroffen sind. Damit wird der Teil, der politisch besonders kontrovers ist, ohne Zustimmung des Bundestages und Bundesrates zu CETA nicht zur Anwendung kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Caren Marks MdB