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Frage von Axel J. •

Frage an Caren Marks von Axel J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Marks,

erlauben Sie mir bitte ein paar Fragen

Wer kommt für Schäden auf, wenn durch eine politische Fehlentscheidung im gesundheitlichen Bereich, Menschen an den Folgen erkranken oder gar sterben, was hätte verhindert werden können?

Werden verantwortlichen Politiker/Ministerien haftbar gemacht, wenn der Nachweis einer "vorsätzlichen Täuschung" oder Manipulation an einer Sache" zum Gesetzgebungsverfahren erkannt wird?

Werden bei der Gesetzgebung zur E-Zigarette auch die Argumente der E-Zigaretten Befürworter sorgfältig betrachtet und in Entscheidungen einbezogen?

Werden wegen der völlig gegenteiligen Auffassung in Deutschland - im Vergleich zum Gesundheitssystem UK - keine Informationen eingeholt, warum dort eine völlig anderer Sichtweise auf die E-Zigarette und Umgang, Auseinandersetzung stattfindet? Immerhin geht es um Gesundheit betroffener Bürger, und ein wichtiger Grund muss doch vorhanden sein.

Warum wird in UK Rauchern empfohlen auf die E-Zigaretten umzusteigen, den E-Zigaretten-Markt zu erhalten/fördern, statt wie in Deutschland übertrieben einschränken/ behindern, wie es derzeit aus dem "erweiterten" Gesetzentwurf zur TPD2 zu entnehmen ist, welcher weit über die TPD2 hinausgeht?

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Axel Johannes

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Johannes,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Anmerkungen zum Thema E-Zigarette. Ihre ersten beiden Fragen entbehren jeder sachlichen Grundlage, daher werde ich nicht darauf eingehen. Grundsätzlich gehen Sie offenbar von einem falschen Sachverhalt aus. Das Konsumieren von E-Zigaretten für Erwachsene wird nicht verboten, wie Ihre Fragen suggerieren. Sie verantworten Ihr Handeln selbst. In die Diskussion über E-Zigaretten werden alle Argumente einbezogen, so ist das in Gesetzgebungsverfahren üblich.

Bei E-Shishas und E-Zigaretten, bei denen eine Nikotinlösung eingeatmet wird, liegt die Gefährdungslage für Kinder und Jugendliche klar auf der Hand. Diese sind wegen des enthaltenen Suchtstoffs und Nervengifts Nikotin mit deutlichen Gesundheitsrisiken verbunden. Aber auch vor nikotinfreien elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas sind Kinder und Jugendliche zu schützen: Beim Dampfen von sowohl nikotinhaltigen als auch nikotinfreien E-Zigaretten entstehen Carbonylverbindungen, darunter Formaldehyd, Acrolein und Acetaldehyd, die Krebs auslösen können. Außerdem enthalten die Aerosole von E-Zigaretten und E-Shishas feine und ultrafeine Partikel. Eine chronische Schädigung durch diese Partikel wirkt sich besonders in der Wachstumsphase aus und beeinträchtigt bei Kindern die Lungenentwicklung. Da das Wachstum der Lunge erst im jungen Erwachsenenalter endet, sind Kinder und Jugendliche vor solchen Gesundheitsgefährdungen zu schützen.

Diese Erkenntnisse aus dem Jahr 2015 fußen auf einer breiten fachlichen Expertise, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Gesundheit sowie der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Deutschen Krebsforschungszentrum und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eingeholt, eingehend diskutiert und bewertet hat.

Bei dem neuen Gesetz geht es um Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Ich betone das deshalb so ausdrücklich, weil sich in der Diskussion um das Gesetz natürlich auch einige Bürgerinnen und Bürger zu Wort gemeldet haben, die sagen: "E-Zigaretten sind meine Chance vom Rauchen wegzukommen."
Erwachsene können selbstverständlich "weiterdampfen". Wer lange geraucht hat, schafft es vielleicht, auf E-Zigaretten umzusteigen. Bei Kindern und Jugendlichen droht jedoch die Gefahr, dass es umgekehrt läuft. Gerade weil die Einstiegsschwelle niedriger ist, wächst der Reiz, einen Schritt weiterzugehen und auf Zigaretten umzusteigen.
Und es bleibt festzuhalten, dass generell Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten und E-Shishas ausgehen.

Abschließend möchte ich betonen, dass neben dem Verbot auch eine gute Präventionsarbeit wichtig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks MdB