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Frage von Julia B. •

Frage an Caren Marks von Julia B. bezüglich Soziale Sicherung

hallo

es gibt ziemlich viele leute, die erboßt über das neue hundehaltergesetzt sind, da ca.200€ auf uns zu kommen.

in niedersachsen ist kein hund davon befreit, egal welche rasse???
warum ist es in nordrein westfalen so, das nur hunde ab einer rückenhöhe von 40cm so einen schein machen müssen?
und die begründung finde ich fraglich. ich zitiere:

>Zweck des Gesetzes, Geltungsbereich

(1) Zweck des Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und dem Führen von Hunden verbunden sind.

... mein hund z.b. ist kleiner als eine katze und wiegt ausgewachsen 3kg. ich war in der hundeschule und er hört super!
denken sie, das man für solche hunde wirklich so eine prüfung absolvieren muss? in nrw geht es doch auch anders.

wie sollen das denn menschen machen, die zur zeit arbeitssuchen sind,woher sollen die das geld nehmen?
oder rentner, die kaum rente zur verfügung haben?
oder geschäftsneugründer, die zur zeit auch nicht so viel geld auf der hohen kannte haben.wie wird auf diese leute rücksicht genommen?
denn andere kosten für das tier laufen auch noch weiter und es wird ohnehin schon alles teurer.
werden denen die tiere weggenommen, wenn sie kein geld für diesen schein haben?
Vielleicht werden die tierheime dann ja auch noch voller, da manche dann bestimmt auch kein geld für die strafe haben, die sie dann bezahlen müssen!>"nächsten problem"<

ausserdem werden sich manche leute überlegen, ob sie einen hund aus dem tierheim retten, da sie z.b. sehr wenig rente zur verfügung haben.

ich würde es verstehen, wenn jeder die hundeschule bis zu einer gewissen stufe absolvieren müsste!damit es gewährleistet ist, das der hund hört.
ich würde es auch verstehen wenn manche hundehalter mit größeren hunden noch einen wesenstest machen müssen.
.. wäre das nicht letztendlich das selbe? ..nur günstiger für die hundehalter?
wäre es nicht möglich hunderassen auszuschließen ?

Portrait von Caren Marks
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bormann,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich allerdings nicht beantworten kann, da ich als Bundestagsabgeordnete für das Hundehaltergesetz nicht zuständig bin. Es handelt sich um ein Landesgesetz. Das Thema Hundehaltung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Ihr örtlicher SPD-Landtagsabgeordneter Karsten Becker wäre der richtige Ansprechpartner. Ich leite Ihre Anfrage gern an ihn weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB