Cansel Kiziltepe
Cansel Kiziltepe
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Frage von Christian w. •

Frage an Cansel Kiziltepe von Christian w. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

ich wollte die Frage stellen: Gehört das Cannabis nicht auch zu Deutschland?

Ich meine mit überzeugung Ja. Denn viele millionen Bundesbürger nutzen regelmäßig Hanf/Cannabis Produkte, dies aber leider immernoch illegal.
Ich selbst leide an starker cronischer Migräne und ich weiß ganz sicher das mir dieses tolles Heilkraut helfen würde, sofern ich es denn auch auf legale Weise kaufen dürfte. (Habe es im Ausland vor knapp 2 Jahren einmal ausprobiert (Niederlande)).

Es trifft den Zahn der Zeit wenn sich Ihre Partei für die Legalisierung des Cannabis einsetzen würde. Wie dies auch FDP, Grüne und Linke tun.
Ich würde mich sehr freuen wenn jeder bald zur nächsten Gärtnerei gehen könnte und sich dort solch eine tolle Pflanze kaufen dürfte.

Außerdem würde unser Staat von den immensen steuerlichen Einnahmen sehr profitieren, wie gut an vielen US Amerikanischen Staaten in denen das Hanf bereits legal verkäuflich ist zu sehen ist.

Zudem würde die Legalisierung des Cannabis unser Land auch in der dadurch entstehenden freundlichen kreativen Kultur bereichern, dem friedlichen Miteinander beim Konsum in den gemütligen Kaffeläden wie es diese ZB in Amsterdam gibt und den vielen aus Hanf herzustellenden Produkten für allerlei Wirtschaftszweige.

Ich selbst konsumiere im übrigen weder Hanf noch Alkohol oder sonstiges, wäre aber der Medizinischen Anwendung eines Heilsamen Hanfblütentees aufgrund meiner sich ständig wiederholenden Migräne durchaus positiv zugeneigt. Zudem empfinde ich nachdem ich mit eigenen Augen im Ausland solche Pflanzen gesehen habe eine tiefe bewunderung für deren Schönheit und Wohlgeruch.

Würde mich über eine Antwort freuen danke :)

Cansel Kiziltepe
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

ich bedauere sehr, dass Sie an einer chronischen Migräne leiden. Ich begrüße Ihren Wunsch, Cannabis zu medizinischen Zwecken anwenden zu dürfen.

Das Gesetz bezüglich betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ist auch schon am 19. Januar 2017 verabschiedet worden. Cannabis kann bei unterschiedlichen Krankheiten eingesetzt werden. Vor allem bei der Behandlung chronischer Schmerzen, bei Übelkeit und zur Steigerung von Appetit bei Aids- und Krebspatienten, bei Rheuma sowie zur Muskelentspannung bei Multipler Sklerose.

Das am 19. Januar beschlossene Gesetz beinhaltet Arzneimittel auf der Basis von Cannabis, sowie getrocknete Cannabisblüten (Medizinalhanf). Schwer und chronisch Erkrankten kann es auf Rezept verschrieben werden. Die Kosten werden hauptsächlich von den Krankenkassen übernommen, eine Ablehnung ist nunmehr nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Um weitere Erkenntnisse zur Wirkung dieser Cannabisarzneimittel zu erlangen, wird die Kostenübernahme durch die Krankenkassen an eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat im parlamentarischen Beratungsverfahren durchgesetzt, dass es neben fehlender Therapiealternativen ausreichend ist, wenn der behandelnde Arzt entscheidet, dass die Einnahme von Cannabisprodukten medizinisch notwendig ist. Den Gesundheitspolitikerinnen und -politikern der SPD-Bundestagsfraktion war es insbesondere wichtig, die ärztliche Therapiehoheit sicherzustellen, um die Leidenszeit vieler Patienten und Patientinnen nicht unnötig zu verlängern.

Für die Versorgung mit Cannabisarzneimitteln in kontrollierter Qualität soll der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht werden. Dabei sind die völkerrechtlich bindenden Vorgaben des „VN-Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe“ zu beachten. Die Aufgaben nach diesen internationalen Vorgaben sollen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte übertragen werden (staatliche „Cannabisagentur“). Dadurch wird die Versorgung der Patienten mit qualitativ einwandfreiem Medizinalhanf sichergestellt.
Bis der staatlich kontrollierte Anbau in Deutschland, der eine Cannabisagentur voraussetzt, erfolgen kann, wird die Versorgung mit Medizinalhanf über Importe gedeckt werden. Die Arzneimittel sind in Apotheken erhältlich.

Erst im Juni fand zum wiederholten Mal eine öffentliche Expertenanhörung im Bundestag zum Thema Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis statt. Andere, auch europäische Länder sind diesbezüglich schon weiter als Deutschland und gewinnen aus ihren Modellprojekten viele brauchbare Erkenntnisse für eine zeitgemäße Drogenpolitik.

Es wird Zeit endlich auch in Deutschland zu einer neuen Drogenpolitik zu kommen. Die Entkriminalisierung der Cannabis-Konsumentinnen und Konsumenten ist da der zentrale Schlüssel. Es ist daher erfreulich, dass auch beim Koalitionspartner Stimmen in Richtung Modellprojekte zur regulierten Abgabe von Cannabis laut werden. Der Eigenanbau – selbst der Eigenanbau zu medizinischen Zwecken – sowie die Verwendung zu Rauschzwecken sind nämlich noch verboten.

Modellprojekte mit begleitenden Präventionsangeboten und einem Abgabesystem mit klaren Jugendschutzregelungen können uns die nötigen Rückschlüsse für ein bundesweites System einer kontrollierten Abgabe ermöglichen.
Die SPD-Bundestagsfraktion blickt nun zuversichtlich auf die Entwicklungen beim Koalitionspartner und freut sich auf eine neue Ära im Umgang mit Cannabiskonsum und den Folgen.

Ebenso appelliert die SPD-Bundestagsfraktion an die Versorgungspartner, ein Sonderzeichen für die Abgabe von Cannabis in der Apotheke zu vereinbaren, um die Verordnungspraxis nachvollziehen zu können.

Da die Wirkung von Cannabis bei verschiedenen Erkrankungen noch nicht hinreichend erforscht ist, sind auch Mittel zur Erforschung der Wirkungsweisen vorgesehen. Mit den zusätzlichen Forschungsprojekten kann die notwendige Evidenz mittelfristig erzielt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Cansel Kiziltepe