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Canan Bayram
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Steffen M. •

Frage an Canan Bayram von Steffen M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Ich möchte gern wissen, wie sie zu dem Zweckentfremdungsverbot und der Mietpreisbremse stehen. Mein Fragen zum Zweckentfremdungsverbot ist vor allem warum ich meine Eigentumswohnung in der wohne nicht am Wochenende oder während meines Urlaubs vermieten darf? Zweckentfremdungsverbot und die Mietpreisbremse sind m.E. beides Versuche eine Situation zu entschärfen, die durch die falsche Wohnungspolitik der Vergangenheit geschaffen wurde. Beides sind leider Bürokratiemonster und haben wenig bis gar keinen positiven Effekt. Warum werden Gesetze, die nicht funktionieren nicht verbessert oder wieder abgeschafft?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das Interesse an meiner politischen
Arbeit. Hier geht es eher um Verbesserung bzw. Verschärfung und nicht
Abschaffung dieser Gesetze bzw. Verordnungen.

Das betrifft sowohl das Mietenbegrenzungsverordnung (Mietpreisbremse) als auch das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung. Die Mietpreisbremse funktioniert deswegen nicht, weil sie von Beginn an zu viele Schlupflöcher hat und viele Ausnahmen wie beim Neubau oder bei umfassenden Sanierungen zulässt. Zudem wird die Mietpreisbremse von vielen Vermieter*innen schlicht ignoriert. Diesbezüglich hat die Grüne Bundestagsfraktion folgende Studie beauftragt: www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/bauen/PDF/Studie-Mietpreisbremse.pdf [Ihr könntet auch Katrins Rede im Agh anschauen: www.katrin-schmidberger.de/2016/mietpreisbremse-aber-richtig/]

Auch die illegale Umwandlung von Wohnraum hat nicht nur mit globalen Entwicklungen, sondern wie sie richtig feststellen mit der verfehlten Wohnungspolitik der letzten Jahrzehnte zu tun. So gab es in den letzten elf Jahren nicht nur keine Neubauförderung, sondern eine Privatisierung von mehr als 150.000 öffentlichen Wohnungen. Aus diesem Grund kommt bei der derzeitigen Wohnungsknappheit in Berlin, aber auch in anderen Städten diesen Instrumentarien eine besondere Bedeutung zu. Zwar behandeln sie nicht die Krankheit, sondern die Symptome, allerdings bewirken als Instrumente eine gewisse Entspannung.

Damit sie noch wirksamer werden, müsste das Zweckentfremdungsverbotgesetz verschärft werden. So wäre eine Reihe von weitgehenden Änderungen notwendig. Dazu gehören der Abriss von Wohnraum. Es soll klare Regelungen geben, damit nicht jeder beliebige Neubau als Ersatzwohnraum erklärt wird. Bei illegaler Zweckentfremdung muss es durchgreifend und je nach Fall angepasste Ahndungsmaßnahmen geben. Darunter gehört die deutliche Anhebung der Bußgelder, die derzeitig bei maximal 50.000 Euro liegen und das eigentliche Problem nicht lösen. Spekulativer Leerstand und illegale Umwandlung in Gewerberaum oder Ferienwohnungen ist immer noch zu rentabel.

Eine deutlich Verbesserung wäre auch die personelle Ausstattung der Bezirke; nicht mal 60 Stellen für 1,6 Mio. Mietwohnungen in Berlin sind zu wenig und reichen nicht mal ansatzweise für die Bearbeitung der gemeldeten Verstöße. Auch die Beweispflicht soll nicht wie bisher bei den Bezirken, sondern bei den Vermieter*innen liegen. Das betrifft auch die Verpflichtung von Online-Anbieter wie Airbnb oder Wimdu. Zudem sollen Bezirke die Möglichkeiten haben zweckfremde Nutzungen zu unterbinden – notfalls gerichtlich.

Was Ihrem Fall betrifft, die ganze Wohnung für den Urlaub dürfen Sie nur einmalig an Feriengäste vermieten. Wenn Sie Ihre gesamte Wohnung während der Urlaubszeit vermieten wollen, brauchen Sie eine Genehmigung vom Amt. Die Vermietung eines Zimmers, das nicht mehr als 50% der Wohnungsfläche überschreitet, ist sogar in der Regel genehmigungsfrei.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstr. 5
10111 Berlin

www.gruene-fraktion-berlin.de

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