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Frage von Boris S. •

Frage an Cajus Caesar von Boris S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Caesar,

zurzeit beschäftigt sich die aktuelle Tagespolitik sehr mit der Frage ob die Nebeneinkünfte unserer Abgeordneten auf Euro und Cent offen gelegt werden sollen, oder wie es die CDU und FDP wünscht durch ein 12 Stufen Model erweitert wird. Ich kann es sehr gut verstehen das unsere Abgeordneten nicht nur ihre Diäten bekommen, Sie sollen nicht alle nur Berufspolitiker sein und sich dadurch Angreifbar machen, doch ein Abgeordneter ist in erster Linie Volksvertreter und wird vom Volk bezahlt und wenn ich das als bescheidener Student sagen darf auch nicht gerade wenig. Wir sprechen immerhin von über 400 Abgeordnete die keiner Nebentätigkeit nachgehen und nur von über 100 die diesen nachgehen.

Ich würde Sie nun gerne zu ihrer Meinung zu diesem Thema Fragen?

Ich würde Sie auch gerne zu dem Thema UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) befragen, das am 16. September 2005 in Kraft getreten ist doch bis zum heutigen Tage noch nicht im Bundestag ratifiziert wurde?

Mit freundlichen Grüßen

Boris Schindler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schindler,

die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse daran, dass Abgeordnete über ihre Nebeneinkünfte Auskunft geben. Mögliche Abhängigkeitsverhältnisse müssen für den Wähler erkennbar sein. Wer nun aber – wie die SPD – die Offenlegung aller Nebeneinkünfte von Abgeordneten auf Euro und Cent fordert, verkennt das Ziel von Transparenz und die Bedeutung des freien Mandats in unserer parlamentarischen Demokratie.

Das 2007 eingeführte Stufensystem für die Offenlegung von Nebentätigkeiten geht in die richtige Richtung. In drei Stufen von 1.000, 3.500 und 7.000 Euro müssen Abgeordnete des Deutschen Bundestags ihre (monatlichen)Einkünfte pauschaliert und nach Herkunft anzeigen. Wie wirksam bereits diese Regelung ist, zeigt die aktuelle Diskussion um die Nebeneinkünfte von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück. Innerhalb kürzester Zeit hatte das Portal abgeordnetenwatch.de ein Ranking der zehn Abgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften erstellt und die öffentliche Debatte weiter vorangetrieben.

Das zeigt: Das Stufensystem als solches wird dem Zweck von Transparenz gerecht. Nachbesserungsbedarf besteht meines Erachtens bei der Einteilung der Stufen. Die geltende Regelung mit der letzten Stufe ab 7.000 Euro differenziert in den höheren Einkommensbereichen nicht mehr ausreichend. Da werden wir nacharbeiten.

Was wir aber nicht brauchen, ist der „gläserne Abgeordnete“ – der Politiker, der sich nicht nur im Zweifelsfall rechtfertigen, sondern der im Regelfall bis ins letzte Detail über seine wirtschaftlichen Verhältnisse Auskunft geben muss. Das widerspricht der Idee unseres Grundgesetzes von einem freien Mandatsträger, der sein politisches Amt gestaltend und seinem Gewissen verpflichtet ausübt. Denn auch wenn der Abgeordnete gesetzlich angehalten ist, das Mandat in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit zu stellen: Der Abgeordnete handelt – anders als Beamte – nicht in Dienstpflicht und Abhängigkeit. Auch er hat Bürgerrechte und ein schützenswertes Lebens- sowie Arbeitsumfeld.

In diesem Spannungsverhältnis von mehr demokratischer Kontrolle und freiem Mandat müssen wir eine kluge und praktikable Lösung finden. Das erreichen wir durch ein ausdifferenziertes Stufensystem. Die völlige wirtschaftliche und finanzielle Transparenz stünde hingegen nicht im Dienst von mehr Kontrolle und Demokratie. Sie wäre Transparenz einzig um ihrer selbst willen.

Zu Ihrer zweiten Frage darf ich Ihnen folgendes mitteilen:

Die von Ihnen angesprochene Konvention ist bisher noch nicht ratifiziert worden, weil die Umsetzung rechtlich nicht unproblematisch ist. Die Konvention setzt im Grunde Abgeordnete mit weisungsgebundenen Beamten gleich. Dabei geht es aber, wie bereits angesprochen, um die freie Ausübung des Abgeordnetenmandats, die durch eine Umsetzung der Konvention behindert würde. Abgeordnete sollen aus unserer Sicht nicht automatisch unter einen Generalverdacht gestellt werden, nur weil sie Kontakte in die Wirtschaft haben oder mit Personen aus der Wirtschaft verkehren. In Paragraf 108e des Steuergesetzbuchs wird ohnehin explizit die "Abgeordnetenbestechung" geregelt und unter Strafe gestellt.

Im Übrigen besteht hier auch ein (nicht-expliziter) Konsens mit der SPD. Die rot-grüne Regierung hat die Konvention im Jahre 2003 in Mexiko unterzeichnet. In den folgenden Jahren hat die von der SPD geführte Regierung nichts zur Umsetzung der Konvention unternommen. Gleichsam ist die Konvention auch während der großen Koalition, bei der die SPD auch in der Regierungsverantwortung stand, nicht ratifiziert worden.

Mit freundlichen Grüßen

Cajus Caesar