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Burkhardt Müller-Sönksen
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Frage von Catharina W. •

Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Catharina W. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

"Menschen mit Behinderung, die für ein selbstbestimmtes Leben auf personelle Unterstützung angewiesen sind, benötigen Persönliche Assistenz. Die sozialrechtlichen Regelungen für Persönliche Assistenz sind nicht umfassend ausgestaltet und abhängig vom Einkommen und Vermögen des behinderten Menschen und seiner Angehörigen. Für viele Lebensbereiche besteht kein oder nur ein unzureichender Anspruch auf Persönliche Assistenz. Menschen mit Behinderung können so nicht gleichberechtigt am Leben der Gemeinschaft teilhaben. Sie können keine Veranstaltungen besuchen, keinen Urlaub verbringen, kein Familienleben leben. Menschen, die Persönliche Assistenz benötigen, müssen von Sozialhilfe leben, obwohl sie auch ein eigenes Arbeitseinkommen haben. Sie müssen dieses zu einem Großteil für ihre Assistenz einsetzen und leben somit in Armut. Familien werden als Bedarfsgemeinschaft in Sippenhaft genommen."(ForSeA)
Genau dieses ist bei mir der Fall. ich habe erfolgreich studiert und arbeite seit einigen Jahren an der Universität seit einigen Monaten sogar auf einer vollen Stelle. Ökonomisch gesehen macht dieses jedoch überhaupt keinen Sinn, denn 70% meines Nettoeinkommens über dem Sozialhilfe Regelsatz muss ich für meine Assistenz verwenden. Das heißt ich zahle meine Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern und muss trotzdem einen erheblichen Teil meines Einkommens für die notwendige Assistenz aufwenden. Wie stehen Sie dazu? Werden Sie sich für die von der Bundesregierung ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention Art. 8 einsetzen?
Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich freuen und gleich auch ihre Mitkandidaten fragen.

Catharina Wesemüller

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Wesemüller,

vielen Dank für Ihre Frage. Die FDP hat im Deutschen Bundestag als einzige Fraktion davor gewarnt, die (von uns Liberalen uneingeschränkt unterstützte Behindertenrechtkonvention) zu ratifizieren, ohne sich vorab ein genaues Bild aus dem daraus resultierenden Handlungsbedarf zu machen. Es wäre im Interesse aller behinderten Menschen gewesen, vorab festzustellen, in welchen politischen und gesellschaftlichen Bereichen die heutige Ist-Sitiuation vom Anspruch der Konvention abweicht und Korrekturen oder Systemwechsel nötig sind. Einer berechtigten und notwendigen Diskussion über das Wie und Wann der Umsetzung hat sich die Bundesregierung konsequent verweigert um dann zur Ratifizierung zu erklären, in den meisten Regelungsbereichen seien die Ziele der Konvention für Deutschland bereits erreicht. Dies ist kein respektvoller Umgang mit den Anliegen behinderter Menschen, denn in vielen Bereichen offenbart sich schon jetzt, wie weit die Bewertungen von Bundesregierung und behinderten Menschen auseinander liegen.

Die materielle Absicherung und Teilhabe behinderter Menschen ist ohne Zweifel eines der dringlichsten Themen in der Sozialpolitik. Nicht nur viele behinderte Menschen, sondern auch die Kommunen leiden erheblich unter der finanziellen Last bzw. unter den begrenzten Leistungen der Eingliederungshilfe. Durch den demographischen Wandel, den medizinischen Fortschritt und auch durch die glücklicherweise immer weiter steigende Lebenserwartung vieler behinderter Menschen steigt die Zahl behinderter Menschen nicht nur absolut, sondern auch relativ stark an. Dies bedeutet aber auch, dass relativ immer weniger nichtbehinderte Menschen mit ihren Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen die Leistungen an behinderte Menschen finanzieren müssen. Unabhängig vom politischen Willen stellt eine Nichtanrechnung von Erwerbseinkommen auf Leistungen der Sozialhilfe eine erhebliche Leistungsausweitung dar. Deshalb sollte vor einer Entkoppelung der Leistungsansprüche von Einkommen und Vermögen das System der Eingliederungshilfe so weiterentwickelt werden, dass die finanziellen Belastungen nicht nur durch die Kommunen aufgebracht werden müssen. Die Teilhabe behinderter Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb spricht sich die FDP dafür aus, das Bund, Länder und Kommunen gemeinsam diese Teilhabe finanzieren. Erst wenn sichergestellt ist, dass zumindest das aktuelle Leistungsniveau auf absehbare Zeit auch angesichts der oben skizzierten gesellschaftlichen Veränderungen finanzierbar bleibt, können vermögensunabhängige Leistungen ausgeweitet werden.

Um den individuellen Bedürfnissen und Wünschen behinderter Menschen ideal gerecht werden zu können, spricht sich die FDP auch für eine Überarbeitung des Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets aus. Im Zusammenhang mit mehr Marktwirtschaft und Wettbewerb im Sozialmarkt lassen sich so passgenauere, qualitativ hochwertigere und idealerweise auch günstigere Versorgungsformen entwickeln. Auch so können Spielräume für höhere Vermögens- und Einkommensfreibeträge entstehen.

Auch die FDP will die Teilhabeleistungen an behinderte Menschen langfristig aus der Sozialhilfe herauslösen. Dies lässt sich aber nicht von heute auf morgen umsetzen. Umso wichtiger ist es, dass die nächste Bundesregierung umgehend mit einer Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe beginnt. Die heutige Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat dies vor vier Jahren in ihrem Koalitionsvertrag gross angekündigt. Passiert ist bis heute nichts. Das will die FDP ändern.

Mit freundlichem Gruß,
Burkhardt Müller-Sönksen