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Burkhard Lischka
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Frage von Gisela W. •

Frage an Burkhard Lischka von Gisela W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lischka,

Sie sagten als innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion anläßlich des Polizeiskandals in Hessen:

„Jeder Landesinnenminister sollte den Fall in Hessen zum Anlass nehmen, in seinem Land entsprechende Fragen zu stellen“
https://www.tagesspiegel.de/politik/nsu-2-0-spd-politiker-fordert-alle-laender-muessen-pruefen/23779992.html

Die Journalistin Herrnkind zeigt einige Fälle in anderen Bundesländern (Berlin, Baden-Württemberg, Bayern) auf, wo sich Innenministerien schwer dabei taten oder es schon gar nicht versuchten, gegen rechtsextreme Kräfte in der Polizei vorzugehen.
https://www.stern.de/panorama/gesellschaft/polizeiskandal-in-frankfurt--rechtsradikale-polizisten-sind-kein-einzelfall-8497092.html

Bzgl. Sachsen erfuhr die Tageszeitung:
„Dem Innenministerium liegen keine Erkenntnisse über rechtsextremistische Beamte und/oder Mitarbeiter in der Polizei vor.“ Da es auch in der Vergangenheit allenfalls „Einzelfälle“ gegeben habe, „wird keine Statistik geführt“, so ein Sprecher.http://www.taz.de/!5551904/

Ihr Appell ist nachvollziehbar - aber ob er gehört wird?

Wie stehen Sie bzw. die SPD zur Forderung nach "unabhängigen Polizeibeauftragten, um rechtsextreme Vorfälle „neutral“ aufzuklären"(ebd.)?

Wieso gibt es keine Statistiken über rechtsextreme Vorfälle bei der Polizei auf Landesebene und bei der Bundespolizei? (ebd.)

Könnte ein Untersuchungsausschuss Licht in das Dunkelgebiet "Rechtsextremismus bei der Polzei" bringen?

Macht es Sinn, das Bundeskriminalamt mit der Untersuchung rechter Netzwerke bei der Polizei einzuschalten?

Mit freundlichen Grüßen

G. W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Fragen an mich via abgeordnetenwatch.de Ich habe mich bereits öffentlich sehr deutlich zu den Vorgängen in Frankfurt positioniert, etwa wie folgt gegenüber der "Rheinischen Post": "Das Verhalten einzelner hessischer Polizeibeamter offenbart Abgründe und ist kriminell. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, sind die Beamten ohne Wenn und Aber aus dem Dienst zu entfernen. Radikale haben bei der Polizei nichts zu suchen, da darf es kein Pardon geben. Sonst wird das Vertrauen, dass die Polizei in unserem Land genießt, zerstört. Der Fall zeigt, dass wir ein wachsames Auge auf diejenigen haben müssen, die unseren Staat tagtäglich mit ihrer Arbeit vertreten. Das beginnt bereits bei Einstellung und Ausbildung."

Straftaten in Deutschland aufzuklären, ist Sache von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Daher fallen die Vorgänge in Hessen zunächst einmal in die Zuständigkeit der dortigen Landesbehörden. Eine zusätzliche Ermittlungsinstanz ist in Deutschland nicht vorgesehen, ich halte sie auch nicht für sinnvoll. Ihre Frage nach einer politischen Bewertung der Fälle und nach der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wiederum ist zunächst eine, die der hessische Landtag beantworten muss.

Für die Ausweisung rechtsextremer Straftaten bei der Polizei - oder anderen Behörden - in der polizeilichen Kriminalstatistik sind ebenfalls die Innenminister des Bundes und der Länder zuständig. Aus meiner Sicht spricht zumindest nichts gegen eine Aufnahme in die Statistik.

Das Bundeskriminalamt handelt in eigener Zuständigkeit und in der Regel dann, wenn Straftaten über mehrere Bundesländer hinweg begangen werden. Derzeit kann ich das für den Fall in Hessen nicht erkennen, wenngleich ich es für nötig erachte, dass die Polizeibehörden aller Bundesländer eine entsprechende Sensibilität an den Tag legen.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für die bevorstehenden Feiertage

Burkhard Lischka