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Frage von Eric S. •

Frage an Burkhard Lischka von Eric S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Lischka,

im Januar diesen Jahres (2018) waren sie mit der Forderung an die Öffentlichkeit getreten, dass Einrichtungen der BRD in Stand gesetzt werden sollen, digitale Gegenschläge ("Cyberangriff", "hack back") auszuführen. Sie waren sich allerdings nicht sicher, ob dafür die rechtlichen Bedingungen bestehen.

Welche konkreten Gesetzänderungen schlagen sie vor, um "Cyberangriffe" rechtlich rechtfertigen zu können? (Bitte keine Schwafel-Antwort).

Mit freundlichem Gruß,
E. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sanger,

vielen Dank für Ihre Frage via Abgeordnetenwatch. Die Problematik der Cyberangriffe auf staatliche oder private Institutionen und Wirtschaftsunternehmen sowie deren Abwehr ist eines der wichtigsten Themen in der Innenpolitik und zur Wahrung der inneren Sicherheit. Zur Abwehr zählt ein ganzes Bündel von Maßnahme, die in erster Linie im Schutz der eigenen Systeme und der Absicherung unserer Netze bestehen - die Fachleute sprechen von Resilienz. Es folgen die Früherkennung, Auswertung und das mögliche Umlenken von Cyberangriffen sowie deren Aufklärung und Rückverfolgung. Erst als Ultima Ratio halte ich es unter Umständen für notwendig auch Maßnahmen zu ergreifen, um fremde System zu übernehmen, Daten zu löschen und gegebenenfalls auch Infrastruktur zu verändern - das, was landläufig als Hack Back bezeichnet wird. Zuständig wären dafür nach meiner Auffassung bislang die Polizeibehörden der Länder; ich halte aber ein zielgerichtetes Vorgehen auf Bundesebene für sinnvoller. Dazu fehlt jedoch die rechtliche Voraussetzung, was eine Grundgesetzänderung nötig machen würde. Die Debatte darüber, ob dies möglich und nötig ist, wird derzeit auch in der SPD-Bundestagsfraktion noch intensiv geführt.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka